Bebauungsplan Auskunft

    Auskunft über einen Bebauungsplan beantragen

    Beschreibung

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen:

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche,
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Zuständigkeit

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde bzw. des Landkreises wenden.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Kreisplanung/ÖPNV

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22

    06526 Sangerhausen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz Kreisverwaltung (an der Mammuthalle)
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Besucherparkplatz Kreisverwaltung (an der Mammuthalle)
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz auf dem Hof des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Sangerhausen, Kreisverwaltung
      Linie:
      • Bus: Sangerhausen, Kreisverwaltung
    • Haltestelle: Sangerhausen, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Sangerhausen, Bahnhof
    • Haltestelle: Sangerhausen, Bahnhof
      Linie:
      • Bus: Sangerhausen, Bahnhof
    • Haltestelle: Sangerhausen, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Sangerhausen, Bahnhof
    • Haltestelle: Sangerhausen, Hüttenstr.
      Linie:
      • Bus: Sangerhausen, Hüttenstr.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag - Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3464 535-1500

    Fax: +49 3464 535-1590

    E-Mail: kreisplanung@lkmsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra - Hochbau / Bauleitplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Hütte 1

    06311 Helbra

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Gegenüber dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Hof des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Helbra (Hauptstraße) ca. 800m entfernt
      Linie:
      • Bus: 420; 421; 427; 434

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 034772 27231

    Telefon Festnetz: 034772 50-208

    E-Mail: info@verwaltungsamt-helbra.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de