Auskunft über einen Bebauungsplan beantragen
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde bzw. des Landkreises wenden.
Ansprechpartner
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Kreisplanung/ÖPNV
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz Kreisverwaltung (an der Mammuthalle)
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz: Besucherparkplatz Kreisverwaltung (an der Mammuthalle)
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz auf dem Hof des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Sangerhausen, Kreisverwaltung
Linie:- Bus: Sangerhausen, Kreisverwaltung
- Haltestelle: Sangerhausen, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Sangerhausen, Bahnhof
- Haltestelle: Sangerhausen, Bahnhof
Linie:- Bus: Sangerhausen, Bahnhof
- Haltestelle: Sangerhausen, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Sangerhausen, Bahnhof
- Haltestelle: Sangerhausen, Hüttenstr.
Linie:- Bus: Sangerhausen, Hüttenstr.
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag - Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt