Auskunft über einen Bebauungsplan beantragen
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde bzw. des Landkreises wenden.
Ansprechpartner
Stadt Gommern - Räumliche Planung und Entwicklung, Bau- und Grundstücksordnung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Gommern, Platz des Friedens
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Gommern, Platz des Friedens
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Gommern, Bahnhof
Bus: 701,702,705,707,708,712
Gommern, Bahnhof
Regionalbahn: Dessau - Magdeburg
Gommern, Karither Straße
Bus: 702,712
Gommern, Zentrum (an der Kirche)
Bus: 701,702,705,707,708,712
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr                                                                                                                                                                                                                                                                                           Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 039200 7789-26
Telefon Festnetz: 039200 7789-31
Fax: 039200 7789-99
E-Mail: kontakt@gommern.de
Weitere Informationen
Über den Nebeneingang ist ein barrierefreier Zugang für das Erdgeschoss möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt