Auskunft über einen Bebauungsplan beantragen
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde bzw. des Landkreises wenden.
Ansprechpartner
Stadt Halberstadt - 4.0 Fachbereich - Wirtschaft, Stadtplanung, Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1231
E-Mail: unternehmerbuero@halberstadt.de
Kontaktperson
Frau Maria Nitschke-Lohmann
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1231
Internet
Stadt Halberstadt - 4.2 Stadtplanung
Beschreibung
Liegenschaftskataster - Bürgerservice
Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt stellt mit dem Geodatendienst "Liegenschaftskataster" einen Service bereit mit dem aktuelle Daten aus dem Liegenschaftskataster abgerufen werden können. Die Stadt Halberstadt setzt dieses Verfahren ein. Amtliche Kartenauszüge für die Gemarkung Halberstadt (Stadt Halberstadt und Ortsteile) sind somit bei der Stadt Halberstadt zu erhalten.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1511
38820 Halberstadt
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr Freitag: 09 - 12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1612
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1611
E-Mail: stadtplanung@halberstadt.de
Kontaktperson
Herr König
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1615
E-Mail: koenigj@halberstadt.de
Frau Siegrun Ruprecht
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1612
E-Mail: ruprecht@halberstadt.de
Frau Sylvia Franzke
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1617
E-Mail: sylvia.franzke@halberstadt.de
Bauleitplanung
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1612
E-Mail: stadtplanung@halberstadt.de
Verkehrsplanung
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1620
E-Mail: habsick@halberstadt.de
Stadt Halberstadt - 4.2 Bauanträge/-voranfragen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1511
38805 Halberstadt
Öffnungszeiten
Montag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr Freitag: 09 - 12 Uhr
Kontaktperson
Frau Franzke
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt