Auskunft über einen Bebauungsplan beantragen
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde bzw. des Landkreises wenden.
Ansprechpartner
Bauamt
Beschreibung
Hilfsbedürftige Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen klingeln bitte am Briefkasten neben dem Haupteingang.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Markt
Anzahl: 25
Gebühren: nein
Marktplatz
Bus: Marktplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00-12:00 und 13:00-15:30 Uhr Freitag 9:00-11:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Hilfsbedürftige Personen, Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen klingeln bitte am Briefkasten neben dem Haupteingang.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt