Auskunft über einen Bebauungsplan beantragen
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde bzw. des Landkreises wenden.
Ansprechpartner
Stadt Wolmirstedt - Stadtplanung
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1155
39321 Wolmirstedt
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Hinter dem Rathaus mit Parkuhr
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Wolmirstedt
Linien:- Regionalbahn: Magdeburg-Stendal-Uelzen o. Wittenberge
- S-Bahn: Magdeburg-Zielitz
- Bus: 601, 605, 608, 610
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Verwaltung Dienstag: 09:00 - 11:30 / 13:30 - 17:30 Donnerstag: 13:30 - 15:30 Freitag: 09:00 - 11:30 und nach Vereinbarung! Jeden 1.Samstag im Monat ist das Einwohnermeldeamt von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet!
Kontakt
Kontaktperson
Frau Doris Bunk
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt