Bebauungsplan Auskunft

    Auskunft über einen Bebauungsplan beantragen

    Beschreibung

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen:

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche,
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Zuständigkeit

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde bzw. des Landkreises wenden.

    Ansprechpartner

    Stadt Köthen (Anhalt) - Stadtentwicklung (061)

    Beschreibung

    Zu den Aufgaben der Stadtentwicklung gehören:

    • Wirtschaftsförderung
    • Bebauungspläne
    • Bauvorschriften (örtliche) zur Gestaltung in Bebauungsplänen
    • Dorferneuerung
    • Erhaltungssatzung
    • Flächennutzungsplan
    • Grünordnungspläne
    • Landschaftsplan
    • Örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes
    • Planungsrechtliche Beratungen in Bebauungsplangebieten
    • Raumordnungspläne (Mitarbeit)
    • Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren (Mitarbeit)
    • sonstige städtebauliche Satzungen (Klarstellungs- und Abrundungssatzungen)
    • Stadtentwicklungsplanung
    • Städtebauliche Konzepte
    • Städtebauliche Verträge
    • Städtebauliche Wettbewerbe
    • Stadtkartenwerk
    • Umweltbericht
    • Verkehrsentwicklungsplan
    • Vorhabenbezogene Bebauungspläne

    Adresse

    Hausanschrift

    Wallstraße 1-5

    06366 Köthen (Anhalt)

    Köthen, Bärteichpromenade

    Bus: Köthen, Bärteichpromenade

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr Freitag geschlossen und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: stadtentwicklung@koethen-stadt.de

    Telefon Festnetz: 03496 425-432

    Telefon Festnetz: 03496 425-433

    Telefon Festnetz: 03496 425-434

    Telefon Festnetz: 03946 425-439

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 23.11.2024 (von: Webservice, Stadt Köthen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 11.12.2008 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)