Auskunft über einen Bebauungsplan beantragen
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde bzw. des Landkreises wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf - Allgem. Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Neben dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Beetzendorf, ZOB
Bus: 300, 310, 800
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039000 97-262
Telefon Festnetz: 039000 97-263
Fax: 039000 288
E-Mail: info@vg-beetzendorf.de
Bankverbindung
VBG Beetzendorf-Diesdorf
Empfänger: VBG Beetzendorf-Diesdorf
IBAN: DE44 8105 5555 3022 0026 87
BIC: NOLADE21SAW
Bankinstitut: Sparkasse Altmark West
Weitere Informationen
Nur das Erdgeschoss ist für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Eltern mit Kinderwagen erreichbar.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt