Bebauungsplan Auskunft

    Auskunft über einen Bebauungsplan beantragen

    Beschreibung

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen:

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche,
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Hinweise für Halle (Saale): Bebauungsplan

    (1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.
    (2) Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

    Zuständigkeit

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde bzw. des Landkreises wenden.

    Ansprechpartner

    Abteilung Stadtplanung

    Beschreibung

    Gehört zu:  Fachbereich Städtebau und Bauordnung im  Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt

    Aufgaben:

    • verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplanung)
    • Objektplanung

    Leitung: Frau Zorn

    Zugeordnete Teams:

    Team Städtebauliche Projektentwicklung
    Team Städtebau Nord / West
    Team Städtebau Süd / Ost

    Weiterführende Informationen

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustädter Passage 18

    06122 Halle (Saale)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: An der Magistrale / Haus der Dienste
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Do. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Fr. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Sa. geschlossen So. geschlossen

    Kontakt

    Fax: +49 345 2214893

    Telefon Festnetz: +49 345 2214151

    E-Mail: planen@halle.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

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