Auskunft über einen Bebauungsplan beantragen
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Hinweise für Halle (Saale): Bebauungsplan
(1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.
(2) Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
(1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.
(2) Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde bzw. des Landkreises wenden.
Ansprechpartner
Abteilung Stadtplanung
Beschreibung
Gehört zu: Fachbereich Städtebau und Bauordnung im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt
Aufgaben:
- verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplanung)
- Objektplanung
Leitung: Frau Zorn
Zugeordnete Teams:
Team Städtebauliche Projektentwicklung
Team Städtebau Nord / West
Team Städtebau Süd / Ost
Weiterführende Informationen
- Bauleitplanung (laufende und abgeschlossene Planverfahren)
- Gesamtstädtische und teilräumliche Konzepte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Do. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Fr. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Sa. geschlossen So. geschlossen
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt