Abholung von Papierabfällen anmelden

    Sie können die Abholung Ihrer Papierabfälle aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

    Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Zuständigkeit

      Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

      Ansprechpartner

      Kommunalservice Landkreis Börde AöR

      Beschreibung

      Die Kommunalservice Landkreis Börde Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) übernimmt als kreiseigene Anstalt die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers. Die Geschäftsaktivitäten umfassen u.a. die Abfallgebührenveranlagung, Abfallberatung, Erfassung, Transport, Verwertung und Beseitigung von sämtlichen andienungs-pflichtigen Abfällen im Entsorgungsgebiet des Landkreises mit einer Fläche von ca. 2.367 km² sowie die Erfassung von nicht überlassungspflichtigen Wertstoffen und Tätigkeiten gewerblicher Art im Rahmen der Abfall- und Wertstoffwirtschaft.

      Mit der KsB Abfall- und Wertstoff-App haben Sie alle wichtigen Informationen im Blick.

      Die Kommunalservice Landkreis Börde AöR lebt das Selbstverständnis eines Dienstleistungsunternehmens mit Verwaltungssitz in Wolmirstedt, Schwimmbadstr. 2a, und verfügt über Zweigniederlassungen in Wolmirstedt / Elbeu, Meitzendorfer Str. 2, sowie in Wanzleben-Börde, An der Alten Tonkuhle 9.

      Die Verwaltung ist für die Abfallgebührenveranlagung, Bürger- und Servicetelefon, Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit und die Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges zuständig und untergliedert sich in folgende Bereiche:

      • Finanzen & Controlling
      • Abfallrecht & Gebührenwirtschaft sowie
      • Zentrale Dienste

      Im Bereich Abfallentsorgung / Technik / Logistik werden Erfassung, Transport, Verwertung und Beseitigung von andienungspflichtigen Abfällen in unserem Entsorgungsgebiet in folgenden Bereichen organisiert:

      • Einsatzleitung & Tourenplanung
      • Fuhrpark & Werkstatt
      • Kleinannahmestellen, Umladestationen, Waagedienst

      Zudem wird in Elbeu eine Sortieranlage auch für gewerbliche Abfälle betrieben. 

      Die Kleinannahmestellen befinden sich in Haldensleben, Oebisfelde, Oschersleben, Wanzleben-Börde und Wolmirstedt / Elbeu. Dort können Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Börde Abfälle in Kleinmengen bis 200 kg (außer gefährliche Abfälle) entsprechend unserem Annahmekatalog andienen. Unser Ziel ist es, für den Bürger und den Gewerbetreibenden Ansprechpartner in allen Entsorgungsfragen zu sein.

      Des Weiteren obliegt der KsB AöR die Rekultivierung und Nachsorge der sieben Altdeponien des Landkreises Börde in Blumenberg, Bösdorf, Gunsleben, Haldensleben, Loitsche. Siegersleben und Vahldorf.

      Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie im Internet auf www.ks-boerde.de.

      Adresse

      Hausanschrift

      Schwimmbadstraße 2A

      39326 Wolmirstedt

      Öffnungszeiten

      Mo. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr

      Kontakt

      Telefon Festnetz: 039201 7033-100(Zentrale Rufnummer)

      Telefon Festnetz: 039201 7033-200(Bürger- und Servicetelefon)

      Telefon Festnetz: 039201 7033-160(Sperrmüll-Hotline)

      Fax: 039201 7033-29

      Internet

      Version

      Technisch erstellt am 30.09.2010 (von: Brandstäter, Marlen)

      Technisch geändert am 12.06.2024 (von: Hubl, Justin)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

      Voraussetzungen

      Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung von Papierabfällen an (zum Beispiel Altpapiertonne oder Blaue Tonne)?

      Dann gehören in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem:

      • Zeitungen/Zeitschriften
      • Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (Lebensmittelkartons müssen unbedingt restentleert sein!)
      • Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen
      • Schulmaterial aus Papier
      • Broschüren/Bücher
      • Unbeschichtetes Geschenkpapier
      • Eierkartons
      • Geschenkkartons

      Nicht in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem gehören:

      • Getränkekartons
      • Tapeten
      • Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen
      • Selbstdurchschreibepapiere
      • Thermopapiere (beispielsweise entsprechende Kassenbons, Parktickets, Belegpapiere und so weiter)
      • Nassfest imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen
      • Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen
      • Papiere, mit Kleber, der sich nicht durch Wasser lösen lässt (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts)

      Rechtsgrundlage(n)

      Kosten

      Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Weitere Informationen

      Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.

      Gültigkeitsgebiet

      Sachsen-Anhalt

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024

      Version

      Technisch erstellt am 26.08.2008 (von: Sabine Iwanowski)

      Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Cierpka, Daniela)

      Stichwörter

      Altpapiertonne, Altpapier, Papiermüll, blaue Tonne

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)