Abholung von Papierabfällen anmelden
Sie können die Abholung Ihrer Papierabfälle aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.
Beschreibung
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.
Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Zuständigkeit
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Beschreibung
Die Kommunalservice Landkreis Börde Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) übernimmt als kreiseigene Anstalt die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers. Die Geschäftsaktivitäten umfassen u.a. die Abfallgebührenveranlagung, Abfallberatung, Erfassung, Transport, Verwertung und Beseitigung von sämtlichen andienungs-pflichtigen Abfällen im Entsorgungsgebiet des Landkreises mit einer Fläche von ca. 2.367 km² sowie die Erfassung von nicht überlassungspflichtigen Wertstoffen und Tätigkeiten gewerblicher Art im Rahmen der Abfall- und Wertstoffwirtschaft.
Mit der KsB Abfall- und Wertstoff-App haben Sie alle wichtigen Informationen im Blick.
Die Kommunalservice Landkreis Börde AöR lebt das Selbstverständnis eines Dienstleistungsunternehmens mit Verwaltungssitz in Wolmirstedt, Schwimmbadstr. 2a, und verfügt über Zweigniederlassungen in Wolmirstedt / Elbeu, Meitzendorfer Str. 2, sowie in Wanzleben-Börde, An der Alten Tonkuhle 9.
Die Verwaltung ist für die Abfallgebührenveranlagung, Bürger- und Servicetelefon, Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit und die Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges zuständig und untergliedert sich in folgende Bereiche:
- Finanzen & Controlling
- Abfallrecht & Gebührenwirtschaft sowie
- Zentrale Dienste
Im Bereich Abfallentsorgung / Technik / Logistik werden Erfassung, Transport, Verwertung und Beseitigung von andienungspflichtigen Abfällen in unserem Entsorgungsgebiet in folgenden Bereichen organisiert:
- Einsatzleitung & Tourenplanung
- Fuhrpark & Werkstatt
- Kleinannahmestellen, Umladestationen, Waagedienst
Zudem wird in Elbeu eine Sortieranlage auch für gewerbliche Abfälle betrieben.
Die Kleinannahmestellen befinden sich in Haldensleben, Oebisfelde, Oschersleben, Wanzleben-Börde und Wolmirstedt / Elbeu. Dort können Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Börde Abfälle in Kleinmengen bis 200 kg (außer gefährliche Abfälle) entsprechend unserem Annahmekatalog andienen. Unser Ziel ist es, für den Bürger und den Gewerbetreibenden Ansprechpartner in allen Entsorgungsfragen zu sein.
Des Weiteren obliegt der KsB AöR die Rekultivierung und Nachsorge der sieben Altdeponien des Landkreises Börde in Blumenberg, Bösdorf, Gunsleben, Haldensleben, Loitsche. Siegersleben und Vahldorf.
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie im Internet auf www.ks-boerde.de.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Kontakt
Fax: 039201 7033-29
Telefon Festnetz: 039201 7033-100(Zentrale Rufnummer)
Telefon Festnetz: 039201 7033-160(Sperrmüll-Hotline)
Telefon Festnetz: 039201 7033-200(Bürger- und Servicetelefon)
Kontaktperson
Herr Dennis Schulze (Kaufmännischer Vorstand)
Herr Manuel Ballerstedt (Technischer Vorstand)
Internet
Voraussetzungen
Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung von Papierabfällen an (zum Beispiel Altpapiertonne oder Blaue Tonne)?
Dann gehören in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem:
- Zeitungen/Zeitschriften
- Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (Lebensmittelkartons müssen unbedingt restentleert sein!)
- Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen
- Schulmaterial aus Papier
- Broschüren/Bücher
- Unbeschichtetes Geschenkpapier
- Eierkartons
- Geschenkkartons
Nicht in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem gehören:
- Getränkekartons
- Tapeten
- Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen
- Selbstdurchschreibepapiere
- Thermopapiere (beispielsweise entsprechende Kassenbons, Parktickets, Belegpapiere und so weiter)
- Nassfest imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen
- Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen
- Papiere, mit Kleber, der sich nicht durch Wasser lösen lässt (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024
Stichwörter
Papiermüll, blaue Tonne, Altpapiertonne, Altpapier