Abholung von Papierabfällen anmelden

    Sie können die Abholung Ihrer Papierabfälle aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

    Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Zuständigkeit

      Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

      Ansprechpartner

      Team Abfallentsorgung

      Beschreibung

      Gehört zu:  Abteilung Umweltmanagement und Service > Fachbereich Umwelt > Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt

      Leitung: Ina Voigt

      Aufgaben: 

      • Durchsetzung der Einhaltung der Bestimmungen der Abfallwirtschaftssatzung

      Adresse

      Hausanschrift

      Neustädter Passage 18

      06122 Halle (Saale)

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Öffnungszeiten

      Mo: nach Vereinbarung Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi: nach Vereinbarung Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen

      Kontakt

      Telefon Festnetz: +49 345 2214655

      Telefon Festnetz: +49 345 2214685

      Telefon Festnetz: +49 345 2214695

      Fax: +49 345 2214667

      E-Mail: abfallberatung@halle.de

      Formulare

      Anmeldung, Änderung der Abfallentsorgung für ein Gewerbegrundstück (Eigentümer meldet an)
      Anmeldung, Änderung der Abfallentsorgung für ein Gewerbegrundstück (Gewerbe meldet an)

      Version

      Technisch erstellt am 01.03.2018

      Technisch geändert am 05.02.2025

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 31.03.2021

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 09.07.2021

      Technisch geändert am 16.06.2020

      Voraussetzungen

      Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung von Papierabfällen an (zum Beispiel Altpapiertonne oder Blaue Tonne)?

      Dann gehören in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem:

      • Zeitungen/Zeitschriften
      • Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (Lebensmittelkartons müssen unbedingt restentleert sein!)
      • Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen
      • Schulmaterial aus Papier
      • Broschüren/Bücher
      • Unbeschichtetes Geschenkpapier
      • Eierkartons
      • Geschenkkartons

      Nicht in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem gehören:

      • Getränkekartons
      • Tapeten
      • Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen
      • Selbstdurchschreibepapiere
      • Thermopapiere (beispielsweise entsprechende Kassenbons, Parktickets, Belegpapiere und so weiter)
      • Nassfest imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen
      • Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen
      • Papiere, mit Kleber, der sich nicht durch Wasser lösen lässt (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts)

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Hinweise für Halle (Saale): Altpapier entsorgen

      Die Erfassung des Altpapiers aus privaten Haushaltungen erfolgt gemeinsam mit den Verpackungsabfällen aus Papier und Pappe (Abfallschlüssel 150101) in den dafür zugelassenen Abfallbehältern (Papiertonne, Unterflurbehälter) und ist je nach Herkunft gebührenpflichtig. 

      Altpapier aus privaten Haushaltungen kann vom Abfallbesitzer an den Werstoffmärkten (Bringsystem) zu den Öffnungszeiten abgegeben werden. 

      Die Erfassung des Altpapiers aus privaten Haushaltungen erfolgt gemeinsam mit den Verpackungsabfällen aus Papier und Pappe (Abfallschlüssel 150101) in den dafür zugelassenen Abfallbehältern (Papiertonne, Unterflurbehälter) und ist je nach Herkunft gebührenpflichtig. 

      Altpapier aus privaten Haushaltungen kann vom Abfallbesitzer an den Werstoffmärkten (Bringsystem) zu den Öffnungszeiten abgegeben werden. 

      Kosten

      Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Hinweise für Halle (Saale): Altpapier entsorgen

      Die Entsorgungsgebühr für Altpapiere (Zeitungen) über die blaue Tonne ist in der Personengebühr enthalten.

      Die Entsorgungsgebühr für Altpapiere (Zeitungen) über die blaue Tonne ist in der Personengebühr enthalten.

      Weitere Informationen

      Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.

      Gültigkeitsgebiet

      Sachsen-Anhalt

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024

      Version

      Technisch erstellt am 26.08.2008

      Technisch geändert am 18.06.2024

      Stichwörter

      Altpapiertonne, Papiermüll, blaue Tonne, Altpapier

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 31.03.2021

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 09.07.2021

      Technisch geändert am 16.06.2020