Abholung von Papierabfällen anmelden
Sie können die Abholung Ihrer Papierabfälle aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.
Beschreibung
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.
Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Zuständigkeit
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Team Abfallentsorgung
Beschreibung
Gehört zu: Abteilung Umweltmanagement und Service > Fachbereich Umwelt > Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt
Leitung: Ina Voigt
Aufgaben:
- Durchsetzung der Einhaltung der Bestimmungen der Abfallwirtschaftssatzung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: nach Vereinbarung Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi: nach Vereinbarung Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2214655
Telefon Festnetz: +49 345 2214685
Telefon Festnetz: +49 345 2214695
Fax: +49 345 2214667
E-Mail: abfallberatung@halle.de
Formulare
Anmeldung, Änderung der Abfallentsorgung für ein Gewerbegrundstück (Eigentümer meldet an)
Anmeldung, Änderung der Abfallentsorgung für ein Gewerbegrundstück (Gewerbe meldet an)
Voraussetzungen
Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung von Papierabfällen an (zum Beispiel Altpapiertonne oder Blaue Tonne)?
Dann gehören in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem:
- Zeitungen/Zeitschriften
- Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (Lebensmittelkartons müssen unbedingt restentleert sein!)
- Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen
- Schulmaterial aus Papier
- Broschüren/Bücher
- Unbeschichtetes Geschenkpapier
- Eierkartons
- Geschenkkartons
Nicht in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem gehören:
- Getränkekartons
- Tapeten
- Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen
- Selbstdurchschreibepapiere
- Thermopapiere (beispielsweise entsprechende Kassenbons, Parktickets, Belegpapiere und so weiter)
- Nassfest imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen
- Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen
- Papiere, mit Kleber, der sich nicht durch Wasser lösen lässt (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Halle (Saale): Altpapier entsorgen
Die Erfassung des Altpapiers aus privaten Haushaltungen erfolgt gemeinsam mit den Verpackungsabfällen aus Papier und Pappe (Abfallschlüssel 150101) in den dafür zugelassenen Abfallbehältern (Papiertonne, Unterflurbehälter) und ist je nach Herkunft gebührenpflichtig.
Altpapier aus privaten Haushaltungen kann vom Abfallbesitzer an den Werstoffmärkten (Bringsystem) zu den Öffnungszeiten abgegeben werden.
Die Erfassung des Altpapiers aus privaten Haushaltungen erfolgt gemeinsam mit den Verpackungsabfällen aus Papier und Pappe (Abfallschlüssel 150101) in den dafür zugelassenen Abfallbehältern (Papiertonne, Unterflurbehälter) und ist je nach Herkunft gebührenpflichtig.
Altpapier aus privaten Haushaltungen kann vom Abfallbesitzer an den Werstoffmärkten (Bringsystem) zu den Öffnungszeiten abgegeben werden.
Kosten
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise für Halle (Saale): Altpapier entsorgen
Die Entsorgungsgebühr für Altpapiere (Zeitungen) über die blaue Tonne ist in der Personengebühr enthalten.
Die Entsorgungsgebühr für Altpapiere (Zeitungen) über die blaue Tonne ist in der Personengebühr enthalten.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024
Stichwörter
Altpapiertonne, Papiermüll, blaue Tonne, Altpapier