elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Bezug von Steuervordrucken
Beschreibung
Für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen wurde das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung unter www.elster.de eingerichtet. Es bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, Vereinen und Organisationen in erster Linie die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung aber auch Informationen zu vielen Steuervordrucken. Die elektronische und teilweise auch bereits papierlose Variante der Steuerklärung wird Ihnen kostenlos von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Mit "ELSTER: Ihr Online-Finanzamt" können Sie viele steuerliche Belange direkt und unkompliziert am PC, Smartphone oder Tablet erledigen. Dazu gehören neben der Anleitung zum Ausfüllen der Formulare Funktionen zur papierlosen Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt, zur Berechnung der auf die erklärten Einkünfte entfallenden Steuer sowie zum Bescheide Abgleich.
Unter www.elster.de finden Sie daneben auch Informationen z. B. zur Einkommensteuererklärung, zur Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung und auch zur Umsatzsteuer-Voranmeldung, zur zusammenfassenden Meldung, zur Lohnsteuer-Anmeldung, zur Lohnsteuerbescheinigung und zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung. Die Steuervordrucke finden Sie auf der Seite des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung: www.formulare-bfinv.de. Papiervordrucke liegen aber auch in jedem Finanzamt aus.
Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen - wie z. B. die Gewerbesteuererklärung - sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.
Ansprechpartner
Finanzamt Staßfurt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1355
39404 Staßfurt
Öffnungszeiten
Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 3925 9804600
Telefon Festnetz: +49 3925 9800
Internet
Stichwörter
Finanzamt, Finanzämter
Formulare
Für die elektronische Übermittlung der Steuererklärung nutzen Sie bitte das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung unter www.elster.de.
Steuervordrucke finden Sie auf der Seite des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung: www.formulare-bfinv.de. Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen - wie z. B. die Gewerbesteuererklärung - sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 80, 80a, 149 Abgabenordnung (AO)
§§ 25, 46 Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 14, 27, 28, 31, 38 Körperschaftsteuergesetz (KStG)
§ 14 a Gewerbesteuergesetz (GewStG)
§ 18 Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 56 Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV)
Weitere Informationen
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter www.elster.de für verschiedene steuerliche Bereiche und Anwendungen.
Wo finde ich Steuervordrucke in Papier?
Soweit Sie nur einzelne Formulare benötigen oder die Vorzüge der elektronischen Übermittlung mit ELSTER nicht nutzen möchten, finden Sie Steuervordrucke im Formular-Management-System (FMS) unter www.formulare-bfinv.de . Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen - wie z. B. die Gewerbesteuererklärung - sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt. Papiervordrucke liegen aber auch in jedem Finanzamt aus. Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Steuervordrucken können Sie unter "FAQ" nachlesen auf der Internetseite: www.formulare-bfinv.de
Wo bekomme ich Formulare für meine Steuererklärung?
Wenn Sie Ihre Steuererklärung auf Papier abgeben möchten, dann können Sie die dafür vorgesehenen Vordrucke im Internet unter www.formulare-bfinv.de abrufen. Papiervordrucke liegen aber auch in jedem Finanzamt aus.
Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen - wie z. B. die Gewerbesteuererklärung - sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung online abgeben möchten bzw. müssen, dann stehen Ihnen dazu unter www.elster.de alle weiteren Informationen zur Verfügung.
Welche Vorteile bietet die elektronische Einkommensteuererklärung (ELSTER)?
Für die elektronische Steuererklärung können kommerzielle Steuererklärungsprogramme oder das kostenlose Dienstleistungsportal »ELSTER: Ihr Online-Finanzamt« der Finanzverwaltung genutzt werden. Die elektronische Übermittlung bietet aktive Ausfüllhilfen sowie Funktionen zur Steuerberechnung und zum Bescheid Abgleich. Unter www.elster.de befinden sich alle weiteren Informationen zur elektronischen Abgabe einer Steuererklärung.
Wie funktioniert das Dienstleistungsportal »ELSTER: Ihr Online-Finanzamt«?
Das Steuerportal »ELSTER: Ihr Online-Finanzamt« bietet Ihnen die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung Ihrer Steuererklärung. Diese elektronische und zum Teil bereits papierlose Variante der Steuerklärung wird Ihnen kostenlos von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Das Steuerportal »ELSTER: Ihr Online-Finanzamt« ist eine Internetportallösung, auf der Online-Dienstleistungen der Steuerverwaltung gebündelt werden. Mit "ELSTER: Ihr Online-Finanzamt" können viele steuerliche Belange direkt und unkompliziert am PC, Smartphone oder Tablet erledigt werden. Dazu gehören neben der Anleitung zum Ausfüllen der Formulare Funktionen zur papierlosen Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt, zur Berechnung der auf die erklärten Einkünfte entfallenden Steuer sowie zum Bescheid Abgleich. Unter www.elster.de finden Sie auch weitere Informationen z. B. zur Einkommensteuererklärung, zur Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung und auch zur Umsatzsteuer-Voranmeldung, zur Zusammenfassenden Meldung, zur Lohnsteuer-Anmeldung, zur Lohnsteuerbescheinigung und zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen, Referat IV C 4 am 31.08.2017
Stichwörter
Abtretung, Steuern, Stundung, Ertragsteuer, Verpfändung, Doppelbesteuerung, Bescheinigung außerhalb EU/EWR, Prüfungen/Prüfungsdienst, Abgabenordnung, Gewerbesteuer, Zölle, Familienleistungsausgleich, Versicherungssteuer, Abzugsteuer, Wegzugsbesteuerung, Steuerabzug, Einkommensteuer, Vollmacht, Kirchensteuer, Steuerhilfsperson - steuerlich Beauftragte, Zertifizierung, Wirtschaftliche Verflechtungen, Investitionszulage, Verbrauchsteuer, Fragebögen zur steuerlichen Erfassung, Feuerschutzsteuer, Nichtveranlagungs-Bescheinigung, Kraftfahrzeugsteuer, Feststellung, Investmentgesellschaft, Auslandsbeziehungen, Bargeldverkehr, Umsatzsteuer, Sicherungsübereignung, Gemeinnützigkeit, Lohnsteuer, Luftverkehrsteuer, Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer