Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme

    Abschluss des Landpachtvertrages melden

    Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.

    Beschreibung

    Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

    Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
        der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land, 
        hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
        der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an den Landkreis oder kreisfreie Stadt, in der die Hofstelle liegt.

    Ansprechpartner

    Stadt Könnern

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06420 Könnern

    Öffnungszeiten

    Rathaus Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr persönlicher Termin nach individueller Absprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034691 5150

    Fax: 034691 515555

    E-Mail: info@stadt-koennern.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Salzlandkreis - 15 Fachdienst Rechtsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzlandkreis [Bezeichnung des Fachdienstes]

    06400 Bernburg (Saale)

    Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, [Bezeichnung des empfangenden Fachdienstes], Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Rheineplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Karlsplatz
      Anzahl: 4  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Rheineplatz
      Anzahl: 100  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Tiefgarage Karlsplatz
      Anzahl: 200  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bernburg (Saale), Karlsplatz
      Linie:
      • Bus: über mehrere Linien zu erreichen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Karlsplatz 37

    06406 Bernburg (Saale)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Rheineplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Karlsplatz
      Anzahl: 4  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Rheineplatz
      Anzahl: 100  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Tiefgarage Karlsplatz
      Anzahl: 200  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bernburg (Saale), Karlsplatz
      Linie:
      • Bus: über mehrere Linien zu erreichen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1828(15.3 SG Grundstücksverkehr)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1240(Fachdienstleiterin)

    Fax: +49 3471 684-561010

    E-Mail: recht@kreis-slk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständige Stellen für Landpachtverträge

    Formulare

    Zuständige Stellen

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
    • abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder 
    • im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
    • Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
      • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
      • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
      • keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
    Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

    Fristen

    • Anzeigefrist: Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden. 

    Genehmigungsfiktion: 1 bis 2 Monate (Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.)

    Bearbeitungsdauer

    Innerhalb der 1-Monatsfrist

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 27.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Stichwörter

    Land, Pacht, Verpächter, Landpacht, pachten, verpachten, Pachtvertrag, Grundstück, Eigentum, Pächter, Agrarland, landwirtschaftliche Fläche, Pächterin, melden, Verpächterin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English