Abschluss des Landpachtvertrages melden
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.
Beschreibung
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
der Pachtpreis ist unangemessen hoch.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Landkreis oder kreisfreie Stadt, in der die Hofstelle liegt.
Ansprechpartner
Salzlandkreis - 15 Fachdienst Rechtsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Salzlandkreis [Bezeichnung des Fachdienstes]
06400 Bernburg (Saale)
Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, [Bezeichnung des empfangenden Fachdienstes], Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rheineplatz
Anzahl: 2 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Tiefgarage Karlsplatz
Anzahl: 4 Gebühren: ja - Parkplatz: Rheineplatz
Anzahl: 100 Gebühren: ja - Parkplatz: Tiefgarage Karlsplatz
Anzahl: 200 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bernburg (Saale), Karlsplatz
Linie:- Bus: über mehrere Linien zu erreichen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rheineplatz
Anzahl: 2 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Tiefgarage Karlsplatz
Anzahl: 4 Gebühren: ja - Parkplatz: Rheineplatz
Anzahl: 100 Gebühren: ja - Parkplatz: Tiefgarage Karlsplatz
Anzahl: 200 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bernburg (Saale), Karlsplatz
Linie:- Bus: über mehrere Linien zu erreichen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1828(15.3 SG Grundstücksverkehr)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1240(Fachdienstleiterin)
Fax: +49 3471 684-561010
E-Mail: recht@kreis-slk.de
Internet
Gemeinde Bördeland - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Biere, Kirche
Linie:- Bus: 103, 104, 115, 118, 119
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039297 26-176
Telefon Festnetz: 039297 26-175
Telefon Festnetz: 039297 26-112
E-Mail: buergerbuero@gem-boerdeland.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
- abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
- im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
- Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
- keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
- keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
- keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.
Fristen
- Anzeigefrist: Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.
Genehmigungsfiktion: 1 bis 2 Monate (Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.)
Bearbeitungsdauer
Innerhalb der 1-Monatsfrist
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Landwirtschaftliches Bodenmarktrecht in Deutschland, Fachartikel auf der Internetseite
des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) https://leika.zfinder.de/portaldeeplink/?tsa_leistung_id=104187838
In Sachsen-Anhalt:
Bodenmarktrecht
https://mwl.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/bodenmarkt
sowie Pachtpreise
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 27.05.2024
Stichwörter
Land, Pacht, Verpächter, Landpacht, pachten, verpachten, Pachtvertrag, Grundstück, Eigentum, Pächter, Agrarland, landwirtschaftliche Fläche, Pächterin, melden, Verpächterin