Abschluss des Landpachtvertrages melden
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.
Beschreibung
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
• der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
• hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
• der Pachtpreis ist unangemessen hoch.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Landkreis oder kreisfreie Stadt, in der die Hofstelle liegt.
Ansprechpartner
Landkreis Mansfeld-Südharz - Umweltamt
Aktuelles
Amtsleiter: Herr Steffen Hooper
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Behindertenparkplatz: im Hof der Kreisverwaltung
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: im Hof der Kreisverwaltung
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Busbahnhof Kosterplatz: Bushaltestelle Markt:
Bus: Busbahnhof Kosterplatz: Bushaltestelle Markt:
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Hüttenhof
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Rottleberode, Post
Bus: 450
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Hüttenhof
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Rottleberode, Post
Bus: 450
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034651 389-364
Telefon Festnetz: 034651 389-363
Fax: 034651 389-380
E-Mail: info@rossla.de
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
- abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
- im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
- Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
- keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
- keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
- keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.
Fristen
- Anzeigefrist: Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.
Genehmigungsfiktion: 1 bis 2 Monate (Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.)
Bearbeitungsdauer
Innerhalb der 1-Monatsfrist
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Landwirtschaftliches Bodenmarktrecht in Deutschland, Fachartikel auf der Internetseite
des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) https://leika.zfinder.de/portaldeeplink/?tsa_leistung_id=104187838
In Sachsen-Anhalt:
Bodenmarktrecht
https://mwl.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/bodenmarkt
sowie Pachtpreise
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 20.11.2023
Stichwörter
Landpacht, Verpächterin, Grundstück, Pächter, Land, Pächterin, Eigentum, melden, landwirtschaftliche Fläche, pachten, Verpächter, Pachtvertrag, Agrarland, verpachten, Pacht