Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme

    Abschluss des Landpachtvertrages melden

    Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.

    Beschreibung

    Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

    Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
    •    der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land, 
    •    hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
    •    der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an den Landkreis oder kreisfreie Stadt, in der die Hofstelle liegt.

    Ansprechpartner

    Stadt Burg

    Aktuelles

    Die Stadt Burg ist eine ca. 24.000 Einwohner zählende Kreisstadt, die unweit von Magdeburg liegt.

    Beschreibung

    Burg, die ca. 24.000 Einwohner zählende Stadt, vor den Toren der Landeshauptstadt Magdeburg gelegen, bietet durch seine hervorragende Lage an drei großen Verkehrsachsen Bundesautobahn A2, Bundesstraße B 1 und B 246a, der Bahnstrecke Hannover-Magdeburg-Berlin, den Wasserstraßen Elbe und Elbe-Havel-Kanal sowie einem Fluglandeplatz für kleine Sportflugzeuge beste Möglichkeiten der Erreichbarkeit. Außerdem wird die Ihlestadt durch den Elberadfernweg tangiert. Bereits in der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts liegen die Anfänge der städtischen Entwicklung von Burg. Nach geschichtlicher Überlieferung ist die Entstehungsgeschichte der Stadt Burg eng mit der Entwicklung der Handelsstraße von Magdeburg nach Brandenburg verbunden. Beiderseits des Marktweges hatte sich eine Marktsiedlung mit Kirche etabliert, die um 948 durch König Otto I. mit erstmals urkundlich erwähnt worden war.

    In der Burger Innenstadt, die an vielen Stellen über ihre mehr als 1000-jährige Vergangenheit Zeugnis abgelegt, ist Geschichte pur erlebbar. Die an der Straße der Romanik gelegenen Kirchen fordern schon von weitem zu einem Besuch. So ist die „Nicolaikirche (Oberstraße), erbaut 1186, die größte romanische Granitbasilika östlich der Elbe. Die frisch sanierte, dreischiffige, im gotischen Stil errichtete Kirche „Unser Lieben Frauen (Breiter Weg) prägt das Bild der Altstadt. Hier angekommen ist ein Altstadtrundgang in der „Stadt der Türme, zu dem der Besuch der Historischen Gerberei mit einer interessanten Ausstellung zur 110-jährigen Schuhproduktion in Burg, die Besichtigung der begehbaren Stadttürme sowie ein Abstecher zur Carl von Clausewitz Erinnerungsstätte, unbedingt zu empfehlen.

    Weitere Informationen unter: https://www.Stadt-Burg.de/

    Adresse

    Hausanschrift

    In der Alten Kaserne 2

    39288 Burg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1132

    39281 Burg

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di.  09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi.  keine Sprechzeit Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Fr.  09:00 - 12:00 Uhr Bürgerservice (In der Alten Kaserne 2) Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di.  09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mi.  geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Fr.  09:00 - 12:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03921 921-0

    Fax: 03921 921-600

    E-Mail: burg@stadt-burg.de

    Weitere Informationen

    Der Aufzug befindet sich an der Stirnseite des Hauses.

    Version

    Technisch erstellt am 07.01.2008

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    Rechtsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    Postfach 11 31

    39288 Burg

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    39288 Burg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: rechtsamt@lkjl.de

    Telefon Festnetz: 03921 949-3000

    Fax: 03921 949-9530

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2011

    Technisch geändert am 28.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Zuständige Stellen für Landpachtverträge

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 18.06.2024

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
    • abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder 
    • im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
    • Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
      • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
      • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
      • keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
    Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

    Fristen

    • Anzeigefrist: Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden. 

    Genehmigungsfiktion: 1 bis 2 Monate (Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.)

    Bearbeitungsdauer

    Innerhalb der 1-Monatsfrist

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt 27.05.2024 am 20.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Stichwörter

    Land, Verpächterin, melden, verpachten, Pächterin, Landpacht, Agrarland, pachten, Pacht, Pachtvertrag, Eigentum, landwirtschaftliche Fläche, Pächter, Verpächter, Grundstück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020