Abschluss des Landpachtvertrages melden
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.
Beschreibung
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
der Pachtpreis ist unangemessen hoch.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Landkreis oder kreisfreie Stadt, in der die Hofstelle liegt.
Ansprechpartner
Amt für ländliche Entwicklung
Beschreibung
Das Amt für ländliche Entwicklung ist zentrale Anlaufstelle für Unternehmen und Investoren, Bestandspflege und Existenzgründungen in allen Fragen der Wirtschaftsförderung.
Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist der Öffentliche Personennahverkehr mit den Zuständigkeiten als Aufgabenträger des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖSPV): Finanzierung und Förderung des ÖSPV, Nahverkehrs- und konzeptionelle Planungen, Gesellschafterfunktion im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV).
Weiterhin unterstützt es die Entwicklung im ländlichen Raum und ist Genehmigungsbehörde gemäß Grundstücksverkehrsgesetz und Anzeigebehörde gemäß Landpachtgesetz.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schönburger Straße 41
06618 Naumburg (Saale)
Öffnungszeiten
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.30 - 11.30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
- abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
- im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
- Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
- keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
- keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
- keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.
Fristen
- Anzeigefrist: Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.
Genehmigungsfiktion: 1 bis 2 Monate (Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.)
Bearbeitungsdauer
Innerhalb der 1-Monatsfrist
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Landwirtschaftliches Bodenmarktrecht in Deutschland, Fachartikel auf der Internetseite
des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) https://leika.zfinder.de/portaldeeplink/?tsa_leistung_id=104187838
In Sachsen-Anhalt:
Bodenmarktrecht
https://mwl.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/bodenmarkt
sowie Pachtpreise
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 27.05.2024
Stichwörter
Land, Pacht, Verpächter, Landpacht, pachten, verpachten, Pachtvertrag, Grundstück, Eigentum, Pächter, Agrarland, landwirtschaftliche Fläche, Pächterin, melden, Verpächterin