Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme

    Abschluss des Landpachtvertrages melden

    Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.

    Beschreibung

    Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

    Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
    •    der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land, 
    •    hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
    •    der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an den Landkreis oder kreisfreie Stadt, in der die Hofstelle liegt.

    Ansprechpartner

    Stadt Köthen (Anhalt) - Gebäudeverwaltung (101)

    Beschreibung

    Infothek
    Die Infothek im Eingangsbereich des Rathauses hält für alle Bürger/innen vielfältiges Informationsmaterial bereit und steht für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung.

    Fundbüro
    Das Fundbüro ist während der Öffnungszeiten der Stadt Köthen für alle Bürger/innen zu erreichen, welche etwas verloren oder gefunden haben. Hier werden die Bürger zum Umgang mit Fundsachen rechtlich informiert und erhalten die entsprechenden Unterlagen für die Fundgegenstände.

    Gebäudeverwaltung / Liegenschaften
    Hier werden die kommunalen Liegenschaften verwaltet (Grundstückserfassung, An- und Verkauf von Grundstücken, Mieten, Pachten).

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 1-3

    06366 Köthen (Anhalt)

    395, 422, 424, 428, 470, 472

    Bus: Köthen, Bärteichpromenade

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: c.goepke@koethen-stadt.de

    Telefon Festnetz: 03496 425-467

    Fax: 03496 425-6467

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, Stadt Köthen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Zuständige Stellen für Landpachtverträge

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 18.06.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
    • abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder 
    • im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
    • Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
      • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
      • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
      • keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
    Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

    Fristen

    • Anzeigefrist: Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden. 

    Genehmigungsfiktion: 1 bis 2 Monate (Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.)

    Bearbeitungsdauer

    Innerhalb der 1-Monatsfrist

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 20.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Landpacht, Verpächterin, Grundstück, Pächter, Land, Pächterin, Eigentum, melden, landwirtschaftliche Fläche, pachten, Verpächter, Pachtvertrag, Agrarland, verpachten, Pacht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

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