Überlassung eines Fahrzeuges Bescheinigung

    Altfahrzeug entsorgen

    Beschreibung

    Seit dem 1. Januar 2007 haben Letzthalter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (d. h. Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, ihre Altautos, die sie entsorgen wollen, kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben. Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Von der kostenlosen Rücknahme ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten oder elektronische Steuergeräte entnommen wurden und die nicht mindestens 1 Monat vor der endgültigen Stilllegung in der Europäischen Union zugelassen waren.

    Wird ein Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt, hat der zertifizierte Altautoverwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde vorzulegen.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie Ihr ausgedientes Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr ziehen lassen wollen, müssen Sie es zur Entsorgung einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen. Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, den Sie zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen.
    Adressen von Betrieben in Ihrer Nähe erhalten Sie zum Beispiel bei der Kfz-Innung, bei den Automobilclubs und bei Ihrer Landkreis- bzw. Stadtverwaltung sowie im Internet auf den Seiten der Hersteller oder bei der Gemeinsamen Stelle für Altfahrzeuge (GESA).

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittenberg - Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde

    Beschreibung

    Untere Abfallbehörde

    • Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und nachgeordneter Regelungen
    • Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen im Rahmen der Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde
    • Überwachung von Deponien DK 0 und I
    • Überwachung von Entsorgungsanlagen für Altfahrzeuge nach AltfahrzeugV
    • Überwachung von Erzeugern, Beförderern, Händlern und Maklern gefährlicher Abfälle
    • Entgegennahme, Prüfung und Bestätigung von Anzeigen zur landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm nach AbfKlärV und von Bioabfällen nach BioAbfV
    • Entgegennahme von Anzeigen für gemeinnützliche und gewerbliche Sammlungen (§ 17 und 18 KrWG)
    • Entgegennahme, Prüfung und Bestätigung von Anzeigen zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von nicht gefährlichen Abfällen (§ 53 KrWG)
    • Entgegennahme und Prüfung von Anträgen sowie Erteilung von Erlaubnissen zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen (§ 54 KrWG)
    • Durchführung von Planfeststellungsverfahren für Errichtung und Betrieb von Deponien der DK 0 und I
    • Anordnung und Vollzug von abfallrechtlichen Festlegungen zu Genehmigungen nach dem BImSchG, zu Baugenehmigungen und Abrissanzeigen, zur Entsorgung von Bauabfällen, Baggergut, Erdstoffen
    • Entgegennahme von Anzeigen zur und Veranlassung der Entsorgung von illegal abgelagerten Abfällen
    • Ahndung rechtswidriger bzw. umweltgefährdender Abfallablagerungen
    • Umsetzung der Verbrennungsverordnung für Gartenabfälle

    Untere Bodenschutzbehörde

    • Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes und nachgeordneter Regelungen
    • Bodenschutz; Gefahrenerkundung, -abwehr aus Altlasten und Kontrolle
    • Altlastensanierung
    • Altlastenauskunft aus dem Altlastenkataster
    • Koordination von Maßnahmen zu Altlasten mit der Landesanstalt für Altlastenfreistellung
    • Prüfung des Altlastverdachts im Rahmen von Genehmigungsverfahren





    Adresse

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kreisverwaltung
      Linie:
      • Bus: Kreisverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Breitscheidstraße 3

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03491 806-2942

    Fax: 03491 806-2996

    E-Mail: umweltamt@landkreis-wittenberg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English