Überlassung eines Fahrzeuges Bescheinigung

    Altfahrzeug entsorgen

    Beschreibung

    Seit dem 1. Januar 2007 haben Letzthalter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (d. h. Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, ihre Altautos, die sie entsorgen wollen, kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben. Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Von der kostenlosen Rücknahme ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten oder elektronische Steuergeräte entnommen wurden und die nicht mindestens 1 Monat vor der endgültigen Stilllegung in der Europäischen Union zugelassen waren.

    Wird ein Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt, hat der zertifizierte Altautoverwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde vorzulegen.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie Ihr ausgedientes Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr ziehen lassen wollen, müssen Sie es zur Entsorgung einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen. Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, den Sie zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen.
    Adressen von Betrieben in Ihrer Nähe erhalten Sie zum Beispiel bei der Kfz-Innung, bei den Automobilclubs und bei Ihrer Landkreis- bzw. Stadtverwaltung sowie im Internet auf den Seiten der Hersteller oder bei der Gemeinsamen Stelle für Altfahrzeuge (GESA).

    Ansprechpartner

    Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - SG 32.1 Kfz-Zulassungsbehörde/Bürgerbüros

    Adresse

    Hausanschrift

    Ermslebener Straße 77

    06449 Aschersleben

    > Besucheranschrift

    Hausanschrift

    Geschwister-Scholl-Straße 157

    39218 Schönebeck (Elbe)

    > Besucheranschrift

    Hausanschrift

    Kalistraße 11

    06406 Bernburg (Saale)

    > Besucheranschrift

    Öffnungszeiten

    * Montag: für Autohäuser/Zulassungsdienste: 08:30-10:00 Uhr für Privatpersonen/Gewerbe: 10:00 - 12:30, 13:30 - 15:00 Uhr * Dienstag: für Autohäuser/Zulassungsdienste: 08:30 - 10:00 Uhr für Privatpersonen/Gewerbe: 10:00 - 12:30, 13:30 - 18:00 Uhr * Mittwoch: geschlossen * Donnerstag: für Autohäuser/Zulassungsdienste: 08:30-10:00 für Privatpersonen/Gewerbe: 10:00 - 12:30, 13:30 - 16:00 Uhr * Freitag: für Autohäuser/Zulassungsdienste: 08:30-10:00 für Privatpersonen/Gewerbe: 10:00 - 12:00 Uhr * Samstag (nur Bernburg): Nur nach Terminvereinbarung in der "Online-Terminbuchung" auf der Homepage des Salzlandkreises09:00-12:00 Uhr An diesem Tag keine telefonische Erreichbarkeit!

    Kontakt

    Fax: +49 3471 684-552000(> Bernburg)

    Fax: +49 3471 684-552001(> Schönebeck)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-2000(> Bernburg)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-2001(> Schönebeck)

    Fax: +49 3471 684-552002(> Aschersleben)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-2002(> Aschersleben)

    E-Mail: strassenverkehr@kreis-slk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English