Altfahrzeug entsorgen
Beschreibung
Seit dem 1. Januar 2007 haben Letzthalter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (d. h. Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, ihre Altautos, die sie entsorgen wollen, kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben. Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Von der kostenlosen Rücknahme ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten oder elektronische Steuergeräte entnommen wurden und die nicht mindestens 1 Monat vor der endgültigen Stilllegung in der Europäischen Union zugelassen waren.
Wird ein Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt, hat der zertifizierte Altautoverwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde vorzulegen.
Zuständigkeit
Wenn Sie Ihr ausgedientes Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr ziehen lassen wollen, müssen Sie es zur Entsorgung einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen. Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, den Sie zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen.
Adressen von Betrieben in Ihrer Nähe erhalten Sie zum Beispiel bei der Kfz-Innung, bei den Automobilclubs und bei Ihrer Landkreis- bzw. Stadtverwaltung sowie im Internet auf den Seiten der Hersteller oder bei der Gemeinsamen Stelle für Altfahrzeuge (GESA).
Ansprechpartner
Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - SG 32.1 Kfz-Zulassungsbehörde/Bürgerbüros
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
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Öffnungszeiten
* Montag: für Autohäuser/Zulassungsdienste: 08:30-10:00 Uhr für Privatpersonen/Gewerbe: 10:00 - 12:30, 13:30 - 15:00 Uhr * Dienstag: für Autohäuser/Zulassungsdienste: 08:30 - 10:00 Uhr für Privatpersonen/Gewerbe: 10:00 - 12:30, 13:30 - 18:00 Uhr * Mittwoch: geschlossen * Donnerstag: für Autohäuser/Zulassungsdienste: 08:30-10:00 für Privatpersonen/Gewerbe: 10:00 - 12:30, 13:30 - 16:00 Uhr * Freitag: für Autohäuser/Zulassungsdienste: 08:30-10:00 für Privatpersonen/Gewerbe: 10:00 - 12:00 Uhr * Samstag (nur Bernburg): Nur nach Terminvereinbarung in der "Online-Terminbuchung" auf der Homepage des Salzlandkreises09:00-12:00 Uhr An diesem Tag keine telefonische Erreichbarkeit!
Kontakt
Fax: +49 3471 684-552000(> Bernburg)
Fax: +49 3471 684-552001(> Schönebeck)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-2000(> Bernburg)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-2001(> Schönebeck)
Fax: +49 3471 684-552002(> Aschersleben)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-2002(> Aschersleben)
E-Mail: strassenverkehr@kreis-slk.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt