Überlassung eines Fahrzeuges Bescheinigung

    Altfahrzeug entsorgen

    Beschreibung

    Seit dem 1. Januar 2007 haben Letzthalter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (d. h. Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, ihre Altautos, die sie entsorgen wollen, kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben. Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Von der kostenlosen Rücknahme ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten oder elektronische Steuergeräte entnommen wurden und die nicht mindestens 1 Monat vor der endgültigen Stilllegung in der Europäischen Union zugelassen waren.

    Wird ein Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt, hat der zertifizierte Altautoverwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde vorzulegen.

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen

    Erfassung des Verwertungsnachweises im Zentralen Fahrzeugregister und Eindruck des Verwertungs-Vermerkes in den Fahrzeugpapieren

    Seit dem 1. Januar 2007 haben Letzthalter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, die Altautos zur Entsorgung kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben. Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten.

    Von der kostenlosen Rücknahme ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten oder elektronische Steuergeräte entnommen wurden und die nicht mindestens 1 Monat vor der endgültigen Außerbetriebsetzung in der Europäischen Union zugelassen waren.

    Um ein ausgedientes Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr zu ziehen, wird es durch den Halter einer zur Entsorgung zuständigen Stelle überlassen. Diese erstellt einen Verwertungsnachweis, der bei der Kfz-Zulassungsstelle zur Erfassung vorgelegt werden kann.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie Ihr ausgedientes Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr ziehen lassen wollen, müssen Sie es zur Entsorgung einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen. Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, den Sie zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen.
    Adressen von Betrieben in Ihrer Nähe erhalten Sie zum Beispiel bei der Kfz-Innung, bei den Automobilclubs und bei Ihrer Landkreis- bzw. Stadtverwaltung sowie im Internet auf den Seiten der Hersteller oder bei der Gemeinsamen Stelle für Altfahrzeuge (GESA).

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen

    Die Erfassung eines Verwertungsnachweises kann in jeder deutschen Kfz-Zulassungsbehörde beantragt werden.

    Ansprechpartner

    Landkreis Harz - Sachgebiet Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dornbergsweg 39a

    38855 Wernigerode

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr 16:00 – 17:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 17:00 Uhr 17:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03941 5970-2705

    Version

    Technisch erstellt am 17.10.2012

    Technisch geändert am 12.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) / Betriebserlaubnis – falls nicht vorhanden: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebes

    Voraussetzungen

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen

    Ein Fahrzeug der Klasse M1, N1 oder L5e wurde einer gemäß Altfahrzeug-Verordnung anerkannten Stelle zur Verwertung überlassen. Über die Verwertung liegt ein Verwertungsprotokoll des Demontagebetriebes vor. Die Erfassung eines Verwertungsnachweises kann zeitgleich mit der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs erfolgen, aber auch nachträglich beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen

    Die Beantragung kann durch den Fahrzeughalter (ggf. Besitzer) persönlich oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

    Fristen

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen

    Die Erfassung des Verwertungsnachweises kann maximal sieben Jahre nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen

    Die Bearbeitung erfolgt direkt bei der Beantragung. Der Vorgang ist in der Regel innerhalb von 10 Minuten erledigt. In diesem Zeitraum können alle Formalitäten geklärt werden.

    Kosten

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen

    Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) regelt auf dem Gebiet des Kostenrechts die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit der Fahrerlaubnis- und der Zulassungsbehörden sowie der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer (aaSoP)

    Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020