Altfahrzeug entsorgen
Beschreibung
Seit dem 1. Januar 2007 haben Letzthalter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (d. h. Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, ihre Altautos, die sie entsorgen wollen, kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben. Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Von der kostenlosen Rücknahme ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten oder elektronische Steuergeräte entnommen wurden und die nicht mindestens 1 Monat vor der endgültigen Stilllegung in der Europäischen Union zugelassen waren.
Wird ein Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt, hat der zertifizierte Altautoverwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde vorzulegen.
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen
Erfassung des Verwertungsnachweises im Zentralen Fahrzeugregister und Eindruck des Verwertungs-Vermerkes in den Fahrzeugpapieren
Seit dem 1. Januar 2007 haben Letzthalter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, die Altautos zur Entsorgung kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben. Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten.
Von der kostenlosen Rücknahme ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten oder elektronische Steuergeräte entnommen wurden und die nicht mindestens 1 Monat vor der endgültigen Außerbetriebsetzung in der Europäischen Union zugelassen waren.
Um ein ausgedientes Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr zu ziehen, wird es durch den Halter einer zur Entsorgung zuständigen Stelle überlassen. Diese erstellt einen Verwertungsnachweis, der bei der Kfz-Zulassungsstelle zur Erfassung vorgelegt werden kann.
Zuständigkeit
Wenn Sie Ihr ausgedientes Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr ziehen lassen wollen, müssen Sie es zur Entsorgung einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen. Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, den Sie zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen.
Adressen von Betrieben in Ihrer Nähe erhalten Sie zum Beispiel bei der Kfz-Innung, bei den Automobilclubs und bei Ihrer Landkreis- bzw. Stadtverwaltung sowie im Internet auf den Seiten der Hersteller oder bei der Gemeinsamen Stelle für Altfahrzeuge (GESA).
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen
Die Erfassung eines Verwertungsnachweises kann in jeder deutschen Kfz-Zulassungsbehörde beantragt werden.
Ansprechpartner
Landkreis Harz - Sachgebiet Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr 16:00 – 17:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 17:00 Uhr 17:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 03941 5970-2705
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) / Betriebserlaubnis – falls nicht vorhanden: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
- Personalausweis oder Reisepass
- Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebes
Voraussetzungen
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen
Ein Fahrzeug der Klasse M1, N1 oder L5e wurde einer gemäß Altfahrzeug-Verordnung anerkannten Stelle zur Verwertung überlassen. Über die Verwertung liegt ein Verwertungsprotokoll des Demontagebetriebes vor. Die Erfassung eines Verwertungsnachweises kann zeitgleich mit der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs erfolgen, aber auch nachträglich beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen
Die Beantragung kann durch den Fahrzeughalter (ggf. Besitzer) persönlich oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
Fristen
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen
Die Erfassung des Verwertungsnachweises kann maximal sieben Jahre nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen
Die Bearbeitung erfolgt direkt bei der Beantragung. Der Vorgang ist in der Regel innerhalb von 10 Minuten erledigt. In diesem Zeitraum können alle Formalitäten geklärt werden.
Kosten
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Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) regelt auf dem Gebiet des Kostenrechts die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit der Fahrerlaubnis- und der Zulassungsbehörden sowie der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer (aaSoP)
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt