Altfahrzeug entsorgen
Beschreibung
Seit dem 1. Januar 2007 haben Letzthalter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (d. h. Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, ihre Altautos, die sie entsorgen wollen, kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben. Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Von der kostenlosen Rücknahme ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten oder elektronische Steuergeräte entnommen wurden und die nicht mindestens 1 Monat vor der endgültigen Stilllegung in der Europäischen Union zugelassen waren.
Wird ein Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt, hat der zertifizierte Altautoverwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde vorzulegen.
Zuständigkeit
Wenn Sie Ihr ausgedientes Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr ziehen lassen wollen, müssen Sie es zur Entsorgung einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen. Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, den Sie zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen.
Adressen von Betrieben in Ihrer Nähe erhalten Sie zum Beispiel bei der Kfz-Innung, bei den Automobilclubs und bei Ihrer Landkreis- bzw. Stadtverwaltung sowie im Internet auf den Seiten der Hersteller oder bei der Gemeinsamen Stelle für Altfahrzeuge (GESA).
Ansprechpartner
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 3
Parkplatz: null
Anzahl: 30
Gebühren: ja
Askanische Straße/ Höhe Stadtschwimmhalle
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Montag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Mittwoch 10.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 8.00 - 11.00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt