Trinkwassergebühr Festsetzung

    Trinkwasserabgabe zahlen

    Beschreibung

    Die Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser eine Gebühr erhoben, die sich je nach Kalkulationsbasis in eine Grundgebühr und eine Gebühr pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als eine Mengengebühr darstellt.
    An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

    Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die Anschlusskosten verschieden und richtet sich nach den Regularien der Wasserversorger; sie muss dort erfragt werden.

    Versorger in diesem Sinne können z. B. Wasserversorgungsverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder andere Gesellschaften sein, die von den Städten und Gemeinden mit der Wasserversorgung beauftragt wurden.

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft, Flußbereich Osterburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Ballerstedter Straße 11

    39060 Osterburg (Altmark)

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English