Trinkwasserabgabe zahlen
Beschreibung
Die Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser eine Gebühr erhoben, die sich je nach Kalkulationsbasis in eine Grundgebühr und eine Gebühr pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als eine Mengengebühr darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die Anschlusskosten verschieden und richtet sich nach den Regularien der Wasserversorger; sie muss dort erfragt werden.
Versorger in diesem Sinne können z. B. Wasserversorgungsverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder andere Gesellschaften sein, die von den Städten und Gemeinden mit der Wasserversorgung beauftragt wurden.
Ansprechpartner
SG Hygiene
Beschreibung
Aufgabenbereiche:
- Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Infektionsschutz)
- Überwachung der Qualität von Trink- u. Badewasser
- Gesundheitlicher Umweltschutz u. Bauhygiene
- Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen (Altenheime, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Schulen etc.)
- Wohnungshygiene (Schädlingsbefall, Innenraumluft, Schimmelpilzbefall)
- Überwachung des Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Überwachung von Einrichtungen wie z. B. Frisöre, Fußpflege, Tattoo- u. Piercingstudios, ambulante Pflegedienste, Physiotherapien u. a.
- Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
- Kontrolle des Gesundheits- u. Umweltschutzes im Bereich des Einzelhandels und des privaten Endverbrauchers nach Chemiekaliengesetz
Tuberkulosefürsorge:
- Beratung zur Tuberkulose
- Prävention der Weiterverbreitung von Tuberkulose
- Kontrolle und Betreuung Erkrankter und deren Kontaktpersonen
- Vermittlung zwischen Patient, Fachärzten, Kliniken und anderen Gesundheitseinrichtungen
- Durchführung von Tb-Testungen (auch für Auslandsaufenthalte)
Adresse
Hausanschrift
Halle (Saale), Am Leipziger Turm
Straßenbahn: Halle (Saale), Am Leipziger Turm
Merseburg, Schlossgarten
Bus: Merseburg, Schlossgarten
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 17:30 Uhr  Do: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 15:30 Uhr
Kontakt
Formulare
Information für Betreiber einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung
Anzeige gemäß §13 (5) TrinkwV-Großanlage zur Trinkwassererwärmung Sachsen-Anhalt
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt