Trinkwasserabgabe zahlen
Beschreibung
Die Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser eine Gebühr erhoben, die sich je nach Kalkulationsbasis in eine Grundgebühr und eine Gebühr pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als eine Mengengebühr darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die Anschlusskosten verschieden und richtet sich nach den Regularien der Wasserversorger; sie muss dort erfragt werden.
Versorger in diesem Sinne können z. B. Wasserversorgungsverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder andere Gesellschaften sein, die von den Städten und Gemeinden mit der Wasserversorgung beauftragt wurden.
Ansprechpartner
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Gesundheit
Aktuelles
Amtsleiterin: Frau Dr. Birgit Achilles Verwaltungsleiterin: Frau Undine Knorr-Linde
Beschreibung
Gesundheitsamt mit kinder- und jugendzahnärztlichem Dienst
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Behindertenparkplatz: Landwehr
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Landwehr
Anzahl: 25
Gebühren: nein
Mansfelder Hof
Bus: Mansfelder Hof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Behindertenparkplatz: Landwehr
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Landwehr
Anzahl: 25
Gebühren: nein
Mansfelder Hof
Bus: Mansfelder Hof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@lkmsh.de
Telefon Festnetz: +49 3464 535-4400
Telefon Festnetz: +49 3464 535-4445
Fax: +49 3464 535-4491
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt