Trinkwassergebühr Festsetzung

    Trinkwasserabgabe zahlen

    Beschreibung

    Die Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser eine Gebühr erhoben, die sich je nach Kalkulationsbasis in eine Grundgebühr und eine Gebühr pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als eine Mengengebühr darstellt.
    An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

    Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die Anschlusskosten verschieden und richtet sich nach den Regularien der Wasserversorger; sie muss dort erfragt werden.

    Versorger in diesem Sinne können z. B. Wasserversorgungsverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder andere Gesellschaften sein, die von den Städten und Gemeinden mit der Wasserversorgung beauftragt wurden.

    Ansprechpartner

    Altmarkkreis Salzwedel - Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 6

    29410 Salzwedel

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hinter dem Gebäude sind ausreichend Parkplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Salzwedel
      Linien:
      • Regionalbahn: ZOB Salzwedel
      • Bus: ZOB Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-15:00 Uhr Fr. geschlossen

    Kontakt

    Fax: 03901 840-585

    Telefon Festnetz: 03901 840-7500

    E-Mail: Ramon.Rulff@Altmarkkreis-Salzwedel.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English