Einkommensteuer Festsetzung

    Einkommensteuer zahlen

    Beschreibung

    Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates.

    Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z. B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit als Steuerpflichtige/r berücksichtigt.

    Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus:

    • Land- und Forstwirtschaft,
    • Gewerbebetrieb,
    • selbstständiger Arbeit,
    • nichtselbstständiger Arbeit,
    • Kapitalvermögen,
    • Vermietung und Verpachtung sowie
    • sonstigen in § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) genannten Einkünften (z. B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften).

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Halle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hallorenring 10

    06108 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 69240

    Fax: +49 345 69244600

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundeszentralamt für Steuern

    Internet

    Stichwörter

    BZSt, Finanzamt, Finanzämter

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Damit Steuererklärungen einfacher bearbeitet werden können, haben die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten an die Finanzämter entwickelt. Bürgerinnen und Bürger, die für das Ausfüllen ihrer Steuererklärungen keine weitere Hilfe benötigen, können das von der Verwaltung kostenlos bereitgestellte digitale ElsterFormular nutzen.

    Die Elektronische Steuererklärung, die Elster-Software, wird auch kommerziellen Anbietern zur Einbindung in Steuer-, Finanz- und Lohnbuchhaltungssoftware kostenlos zur Verfügung gestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English