Einkommensteuer Festsetzung

    Einkommensteuer zahlen

    Beschreibung

    Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates.

    Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z. B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit als Steuerpflichtige/r berücksichtigt.

    Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus:

    • Land- und Forstwirtschaft,
    • Gewerbebetrieb,
    • selbstständiger Arbeit,
    • nichtselbstständiger Arbeit,
    • Kapitalvermögen,
    • Vermietung und Verpachtung sowie
    • sonstigen in § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) genannten Einkünften (z. B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften).

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Genhtin

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Chaussee 29B

    39307 Genthin

    Postanschrift

    Postfach 1341

    39302 Genthin

    Öffnungszeiten

    Montag       09:00 - 12:00 Uhr Dienstag     09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch     geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag        09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3933 9080

    Fax: +49 3933 908499

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Rohloff, Mike)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Bundeszentralamt für Steuern

    Internet

    Stichwörter

    BZSt, Finanzamt, Finanzämter

    Version

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    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Damit Steuererklärungen einfacher bearbeitet werden können, haben die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten an die Finanzämter entwickelt. Bürgerinnen und Bürger, die für das Ausfüllen ihrer Steuererklärungen keine weitere Hilfe benötigen, können das von der Verwaltung kostenlos bereitgestellte digitale ElsterFormular nutzen.

    Die Elektronische Steuererklärung, die Elster-Software, wird auch kommerziellen Anbietern zur Einbindung in Steuer-, Finanz- und Lohnbuchhaltungssoftware kostenlos zur Verfügung gestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 25.04.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Sprachversion

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