Einkommensteuer zahlen
Beschreibung
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates.
Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z. B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit als Steuerpflichtige/r berücksichtigt.
Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus:
- Land- und Forstwirtschaft,
- Gewerbebetrieb,
- selbstständiger Arbeit,
- nichtselbstständiger Arbeit,
- Kapitalvermögen,
- Vermietung und Verpachtung sowie
- sonstigen in § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) genannten Einkünften (z. B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften).
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt.
Ansprechpartner
Finanzamt Magdeburg
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3962
39014 Magdeburg
Öffnungszeiten
Montag: 08.00-12.00 Uhr Dienstag: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.00-18.00 Uhr Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 88512
Fax: +49 391 8851000
Internet
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Damit Steuererklärungen einfacher bearbeitet werden können, haben die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten an die Finanzämter entwickelt. Bürgerinnen und Bürger, die für das Ausfüllen ihrer Steuererklärungen keine weitere Hilfe benötigen, können das von der Verwaltung kostenlos bereitgestellte digitale ElsterFormular nutzen.
Die Elektronische Steuererklärung, die Elster-Software, wird auch kommerziellen Anbietern zur Einbindung in Steuer-, Finanz- und Lohnbuchhaltungssoftware kostenlos zur Verfügung gestellt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt