Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden
Beschreibung
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) abhanden gekommen oder diese unbrauchbar bzw. unleserlich geworden ist, müssen Sie dies unverzüglich melden und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen.
Hinweis:
Wird nach Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I die in Verlust geratene Bescheinigung wieder aufgefunden, muss der Halter oder der Eigentümer sie unverzüglich abgeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Fahrerlaubniswesen / Fahrschulen / Fahrzeugzulassung
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Finanzamt
Linie:- Bus: Finanzamt
- Haltestelle: Finanzamt
Linie:- Bus: Finanzamt
- Haltestelle: Stadtseebahnhof
Linie:- Regionalbahn: Stadtseebahnhof
- Haltestelle: Am Stadtsee
Linie:- Bus: Am Stadtsee
- Haltestelle: Am Stadtsee
Linie:- Bus: Am Stadtsee
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
Kontakt
Kontaktperson
Sachgebietsleitung 32.04
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7826
Kfz-Zulassung
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7812
Formulare
Erklärung zum Verlust des Führerscheins, der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Teil II oder des Kennzeichenschildes
Zulassung: Merkblatt für den Landkreis Stendal: Vorzulegende Dokumente und Unterlagen in der Kfz-Zulassungsstelle
Stichwörter
Straßenverkehrsamt
erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher formgebundener Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde mit der Angabe der Halter- und Fahrzeugdaten.
Der Antrag kann auch erst bei der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden. -
Gültiger Personalausweis (keine Kopie) des Fahrzeughalters oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig
Zusätzlich bei Beschädigung:
- Die beschädigte Zulassungsbescheinigung ist der Zulassungsbehörde vorzulegen. Es wird ein Ersatz ausgestellt.
Zusätzlich bei Verlust:
- Den noch vorhandenen Teil II der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief ).
- Versicherung an Eides Statt (eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung der Zulassungsbehörde ist nicht ausreichend); ggf. Verlusterklärung.
- Bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei.
- Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Hauptuntersuchung (entfällt, wenn die erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war).
- Prüfprotokoll der letzten noch nicht abgelaufenen Sicherheitsprüfung (wenn vorgeschrieben).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzlichen Kosten hinzukommen.: Gebühr 10.90 EUR
Gebühr für die Abnahme einer Versicherung an Eides statt über den Verlust durch Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde: Gebühr 30.70 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Fahrzeugschein ersetzen, Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen, Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzen