Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

    Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) abhanden gekommen oder diese unbrauchbar bzw. unleserlich geworden ist, müssen Sie dies unverzüglich melden und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen.

    Hinweis:
    Wird nach Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I die in Verlust geratene Bescheinigung wieder aufgefunden, muss der Halter oder der Eigentümer sie unverzüglich abgeben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

    Ansprechpartner

    Landkreis Stendal - Fahrerlaubniswesen / Fahrschulen / Fahrzeugzulassung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Hausanschrift

    Tauentzienstr. 5

    39576 Stendal

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Stadtsee
      Linie:
      • Bus: Am Stadtsee
    • Haltestelle: Am Stadtsee
      Linie:
      • Bus: Am Stadtsee
    • Haltestelle: Stadtseebahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Stadtseebahnhof
    • Haltestelle: Finanzamt
      Linie:
      • Bus: Finanzamt
    • Haltestelle: Finanzamt
      Linie:
      • Bus: Finanzamt

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Erklärung zum Verlust des Führerscheins, der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Teil II oder des Kennzeichenschildes
    Zulassung: Merkblatt für den Landkreis Stendal: Vorzulegende Dokumente und Unterlagen in der Kfz-Zulassungsstelle
    Merkblatt: Vorzulegende Dokumente und Unterlagen in der Kfz-Zulassungsstelle für folgende Fälle: An- und Ummeldung eines Fahrzeugs vorübergehende Stillegung / endgültige Abmeldung Berichtigung der Halterdaten Eintragung technischer Änderungen Zuteilung von Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten Meldung des Verlustes von Kennzeichenschildern oder Diebstahl von Fahrzeugen oder Diebstahl von Kennzeichenschildern Verlust oder Diebstahl Zulassungsbescheinigung II / des Fahrzeugbriefes oder Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugscheines Internationaler Fahrzeugschein (Zollkennzeichen) Feinstaubplaketten

    Stichwörter

    Straßenverkehrsamt

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schriftlicher formgebundener Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde mit der Angabe der Halter- und Fahrzeugdaten.
      Der Antrag kann auch erst bei der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden.
    • Gültiger Personalausweis (keine Kopie) des Fahrzeughalters oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
      Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig 

    Zusätzlich bei Beschädigung:

    • Die beschädigte Zulassungsbescheinigung ist der Zulassungsbehörde vorzulegen. Es wird ein Ersatz ausgestellt.

    Zusätzlich bei Verlust:

    • Den noch vorhandenen Teil II der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief ).
    • Versicherung an Eides Statt (eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung der Zulassungsbehörde ist nicht ausreichend); ggf. Verlusterklärung.
    • Bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei.
    • Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Hauptuntersuchung (entfällt, wenn die erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war).
    • Prüfprotokoll der letzten noch nicht abgelaufenen Sicherheitsprüfung (wenn vorgeschrieben).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzlichen Kosten hinzukommen.: Gebühr 10.90 EUR

    Gebühr für die Abnahme einer Versicherung an Eides statt über den Verlust durch Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde: Gebühr 30.70 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Stichwörter

    Fahrzeugschein ersetzen, Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen, Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de