Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

    Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) abhanden gekommen oder diese unbrauchbar bzw. unleserlich geworden ist, müssen Sie dies unverzüglich melden und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen.

    Hinweis:
    Wird nach Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I die in Verlust geratene Bescheinigung wieder aufgefunden, muss der Halter oder der Eigentümer sie unverzüglich abgeben.

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden

    Ersatzausstellung von Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) bzw. Fahrzeugschein (alt) nach Verlust, Diebstahl oder wenn diese unbrauchbar bzw. unleserlich geworden ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden

    Die Ersatzausstellung der ZB I muss in der Kfz-Zulassungsbehörde beantragt werden, in der das Fahrzeug zuletzt zugelassen war oder ist.

    Die Beantragung der ZB I kann durch den Fahrzeughalter persönlich oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

    Ansprechpartner

    Landkreis Harz - Sachgebiet Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dornbergsweg 39a

    38855 Wernigerode

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr 16:00 – 17:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 17:00 Uhr 17:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03941 5970-2705

    Version

    Technisch erstellt am 17.10.2012

    Technisch geändert am 12.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Schriftlicher formgebundener Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde mit der Angabe der Halter- und Fahrzeugdaten.
      Der Antrag kann auch erst bei der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden.
    • Gültiger Personalausweis (keine Kopie) des Fahrzeughalters oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
      Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig 

    Zusätzlich bei Beschädigung:

    • Die beschädigte Zulassungsbescheinigung ist der Zulassungsbehörde vorzulegen. Es wird ein Ersatz ausgestellt.

    Zusätzlich bei Verlust:

    • Den noch vorhandenen Teil II der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief ).
    • Versicherung an Eides Statt (eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung der Zulassungsbehörde ist nicht ausreichend); ggf. Verlusterklärung.
    • Bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei.
    • Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Hauptuntersuchung (entfällt, wenn die erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war).
    • Prüfprotokoll der letzten noch nicht abgelaufenen Sicherheitsprüfung (wenn vorgeschrieben).

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    Ersatz ZB I bzw. Fahrzeugschein (alt):

    • ggf. noch vorhandene Fahrzeugpapiere, sofern ein (alter) Fahrzeugschein ersetzt werden soll, ist zwingend auch die Vorlage des (alten) Fahrzeugbriefes erforderlich
    • bei Diebstahl Anzeige mit Tagebuchnummer der Polizei
    • gültige Hauptuntersuchung (wenn das Fahrzeug zugelassen ist), Prüffrist darf nicht abgelaufen sein
    • Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis mit aktueller Meldebescheinigung – maximal 3 Monate alt
    • bei Einzelunternehmen / Gesellschaft bürgerlichen Rechts: aktuelle Gewerbeanmeldung
    • bei Firmen / Vereinen / Behörden: Gewerbeanmeldung oder Handels- bzw. Vereinsregisterauszug, Kopfbogen der Behörde und ggf. Vollmacht des Geschäftsführers / Vorstandes / Leiters mit Kopie vom Personalausweis
    • ggf. Vollmacht sowie Personaldokument des Bevollmächtigten

    Voraussetzungen

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden

    Ersatz ZB I:
    Der eingetragene Halter muss eine Verlusterklärung abgeben.
    Sollte das Fahrzeug den Besitzer gewechselt haben und die ZB I bei diesem abhandengekommen sein, muss der neue Besitzer einen lückenlosen Eigentumsnachweis vorlegen und eine Verlusterklärung abgeben.
    Sofern das Fahrzeug zugelassen ist, muss eine gültige Hauptuntersuchung vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden

    nicht erforderlich

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden

    Die Neuausstellung von ZB I (Fahrzeugschein) muss persönlich unter Vorlage einer Verlustanzeige beantragt werden.

    Fristen

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden

    Die Ersatzausstellung einer ZB I erfolgt direkt bei der Beantragung und ist in der Regel innerhalb von 10 bis 15 Minuten erledigt. In diesem Zeitraum können alle Formalitäten geklärt werden.

    Kosten

    Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzlichen Kosten hinzukommen.: Gebühr 10.9 EUR

    Gebühr für die Abnahme einer Versicherung an Eides statt über den Verlust durch Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde: Gebühr 30.7 EUR

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    Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) regelt auf dem Gebiet des Kostenrechts die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit der Fahrerlaubnis- und der Zulassungsbehörden sowie der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer (aaSoP)

    Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Stichwörter

    Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen, Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzen, Fahrzeugschein ersetzen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020