Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

    Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) abhanden gekommen oder diese unbrauchbar bzw. unleserlich geworden ist, müssen Sie dies unverzüglich melden und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen.

    Hinweis:
    Wird nach Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I die in Verlust geratene Bescheinigung wieder aufgefunden, muss der Halter oder der Eigentümer sie unverzüglich abgeben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

    Ansprechpartner

    Team Kfz - Zulassungsbehörde

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadion 6

    06122 Halle (Saale)

    Kontakt

    Fax: +49 345 2211463

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: zulassungsbehoerde@halle.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Schriftlicher formgebundener Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde mit der Angabe der Halter- und Fahrzeugdaten.
      Der Antrag kann auch erst bei der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden.
    • Gültiger Personalausweis (keine Kopie) des Fahrzeughalters oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
      Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig 

    Zusätzlich bei Beschädigung:

    • Die beschädigte Zulassungsbescheinigung ist der Zulassungsbehörde vorzulegen. Es wird ein Ersatz ausgestellt.

    Zusätzlich bei Verlust:

    • Den noch vorhandenen Teil II der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief ).
    • Versicherung an Eides Statt (eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung der Zulassungsbehörde ist nicht ausreichend); ggf. Verlusterklärung.
    • Bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei.
    • Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Hauptuntersuchung (entfällt, wenn die erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war).
    • Prüfprotokoll der letzten noch nicht abgelaufenen Sicherheitsprüfung (wenn vorgeschrieben).

    Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) - Verlust, Unleserlichkeit, Unbrauchbarkeit

    Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen:

    • beim Umtausch des ehemaligen Fahrzeugscheines in eine Zulassungsbescheinigung Teil I ist der alte Kfz-Brief vorzulegen

    zusätzlich bei Beantragung:

    • für Firmen: Auszug aus dem Handelsregister mit Firmenstempel und Unterschrift (Original) der/des Geschäftsführer(s)
    • für Gewerbetreibende/Gewerbebetriebe: Gewerbeanmeldung oder Genehmigungsurkunde
    • für Vereine: Vereins,- Gründungs- oder Ernennungsurkunde und benannte Vertreter
    • für GbR: Vertrag und Unterschriften aller Gesellschafter und benannter Vertreter

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) - Verlust, Unleserlichkeit, Unbrauchbarkeit

    Die Bearbeitung erfolgt sofort.

    Die Antragstellung kann persönlich durch den Fahrzeughalter oder durch einen bevollmächtigten Dritten (siehe Formular unter Anträge/Formulare) erfolgen.

    Bevollmächtigte Dritte haben zur Antragstellung ein Personaldokument des Fahrzeughalters (Kopie) und ein eigenes Personaldokument (Original) vorzulegen.

    Die Erteilung von Untervollmachten durch den Vollmachtnehmer ist seitens des Vollmachtgebers nachweislich zu genehmigen.

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren. 

    Kosten

    Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzlichen Kosten hinzukommen.: Gebühr 10.90 EUR

    Gebühr für die Abnahme einer Versicherung an Eides statt über den Verlust durch Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde: Gebühr 30.70 EUR

    Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) - Verlust, Unleserlichkeit, Unbrauchbarkeit

    11,40 € (ohne zusätzliche Zulassungsbearbeitungen)

    Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) - Verlust, Unleserlichkeit, Unbrauchbarkeit

    Es gibt neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt. Dabei entstehen zusätzliche Kosten zwischen 3,60 EUR - 8,70 EUR.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Stichwörter

    Fahrzeugschein ersetzen, Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen, Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de