Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden
Beschreibung
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) abhanden gekommen oder diese unbrauchbar bzw. unleserlich geworden ist, müssen Sie dies unverzüglich melden und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen.
Hinweis:
Wird nach Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I die in Verlust geratene Bescheinigung wieder aufgefunden, muss der Halter oder der Eigentümer sie unverzüglich abgeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Ansprechpartner
Team Kfz - Zulassungsbehörde
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Do: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)  Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher formgebundener Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde mit der Angabe der Halter- und Fahrzeugdaten.
Der Antrag kann auch erst bei der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden. -
Gültiger Personalausweis (keine Kopie) des Fahrzeughalters oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig
Zusätzlich bei Beschädigung:
- Die beschädigte Zulassungsbescheinigung ist der Zulassungsbehörde vorzulegen. Es wird ein Ersatz ausgestellt.
Zusätzlich bei Verlust:
- Den noch vorhandenen Teil II der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief ).
- Versicherung an Eides Statt (eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung der Zulassungsbehörde ist nicht ausreichend); ggf. Verlusterklärung.
- Bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei.
- Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Hauptuntersuchung (entfällt, wenn die erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war).
- Prüfprotokoll der letzten noch nicht abgelaufenen Sicherheitsprüfung (wenn vorgeschrieben).
Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) - Verlust, Unleserlichkeit, Unbrauchbarkeit
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen:
- beim Umtausch des ehemaligen Fahrzeugscheines in eine Zulassungsbescheinigung Teil I ist der alte Kfz-Brief vorzulegen
zusätzlich bei Beantragung:
- für Firmen: Auszug aus dem Handelsregister mit Firmenstempel und Unterschrift (Original) der/des Geschäftsführer(s)
- für Gewerbetreibende/Gewerbebetriebe: Gewerbeanmeldung oder Genehmigungsurkunde
- für Vereine: Vereins,- Gründungs- oder Ernennungsurkunde und benannte Vertreter
- für GbR: Vertrag und Unterschriften aller Gesellschafter und benannter Vertreter
Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) - Verlust, Unleserlichkeit, Unbrauchbarkeit
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen:
- beim Umtausch des ehemaligen Fahrzeugscheines in eine Zulassungsbescheinigung Teil I ist der alte Kfz-Brief vorzulegen
zusätzlich bei Beantragung:
- für Firmen: Auszug aus dem Handelsregister mit Firmenstempel und Unterschrift (Original) der/des Geschäftsführer(s)
- für Gewerbetreibende/Gewerbebetriebe: Gewerbeanmeldung oder Genehmigungsurkunde
- für Vereine: Vereins,- Gründungs- oder Ernennungsurkunde und benannte Vertreter
- für GbR: Vertrag und Unterschriften aller Gesellschafter und benannter Vertreter
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) - Verlust, Unleserlichkeit, Unbrauchbarkeit
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Die Antragstellung kann persönlich durch den Fahrzeughalter oder durch einen bevollmächtigten Dritten (siehe Formular unter Anträge/Formulare) erfolgen.
Bevollmächtigte Dritte haben zur Antragstellung ein Personaldokument des Fahrzeughalters (Kopie) und ein eigenes Personaldokument (Original) vorzulegen.
Die Erteilung von Untervollmachten durch den Vollmachtnehmer ist seitens des Vollmachtgebers nachweislich zu genehmigen.
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) - Verlust, Unleserlichkeit, Unbrauchbarkeit
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Die Antragstellung kann persönlich durch den Fahrzeughalter oder durch einen bevollmächtigten Dritten (siehe Formular unter Anträge/Formulare) erfolgen.
Bevollmächtigte Dritte haben zur Antragstellung ein Personaldokument des Fahrzeughalters (Kopie) und ein eigenes Personaldokument (Original) vorzulegen.
Die Erteilung von Untervollmachten durch den Vollmachtnehmer ist seitens des Vollmachtgebers nachweislich zu genehmigen.
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Kosten
Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzlichen Kosten hinzukommen.: Gebühr 10.9 EUR
Gebühr für die Abnahme einer Versicherung an Eides statt über den Verlust durch Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde: Gebühr 30.7 EUR
Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) - Verlust, Unleserlichkeit, Unbrauchbarkeit
11,40 € (ohne zusätzliche Zulassungsbearbeitungen)
Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.
Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) - Verlust, Unleserlichkeit, Unbrauchbarkeit
11,40 € (ohne zusätzliche Zulassungsbearbeitungen)
Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) - Verlust, Unleserlichkeit, Unbrauchbarkeit
Es gibt neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt. Dabei entstehen zusätzliche Kosten zwischen 3,60 EUR - 8,70 EUR.
Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) - Verlust, Unleserlichkeit, Unbrauchbarkeit
Es gibt neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt. Dabei entstehen zusätzliche Kosten zwischen 3,60 EUR - 8,70 EUR.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen, Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzen, Fahrzeugschein ersetzen
Metainformation
- Ursprungsportal: Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden
- Ursprungsportal: Kfz, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) - Verlust, Unleserlichkeit, Unbrauchbarkeit in Halle (Saale), Stadt
- Ursprungsportal: Kfz, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) - Verlust, Unleserlichkeit, Unbrauchbarkeit in Halle (Saale), Stadt