Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden
Beschreibung
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) abhanden gekommen oder diese unbrauchbar bzw. unleserlich geworden ist, müssen Sie dies unverzüglich melden und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen.
Hinweis:
Wird nach Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I die in Verlust geratene Bescheinigung wieder aufgefunden, muss der Halter oder der Eigentümer sie unverzüglich abgeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Ansprechpartner
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 3
Parkplatz: null
Anzahl: 30
Gebühren: ja
Askanische Straße/ Höhe Stadtschwimmhalle
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Montag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Mittwoch 10.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 8.00 - 11.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher formgebundener Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde mit der Angabe der Halter- und Fahrzeugdaten.
Der Antrag kann auch erst bei der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden. -
Gültiger Personalausweis (keine Kopie) des Fahrzeughalters oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig
Zusätzlich bei Beschädigung:
- Die beschädigte Zulassungsbescheinigung ist der Zulassungsbehörde vorzulegen. Es wird ein Ersatz ausgestellt.
Zusätzlich bei Verlust:
- Den noch vorhandenen Teil II der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief ).
- Versicherung an Eides Statt (eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung der Zulassungsbehörde ist nicht ausreichend); ggf. Verlusterklärung.
- Bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei.
- Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Hauptuntersuchung (entfällt, wenn die erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war).
- Prüfprotokoll der letzten noch nicht abgelaufenen Sicherheitsprüfung (wenn vorgeschrieben).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzlichen Kosten hinzukommen.: Gebühr 10.9 EUR
Gebühr für die Abnahme einer Versicherung an Eides statt über den Verlust durch Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde: Gebühr 30.7 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzen, Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen, Fahrzeugschein ersetzen