Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

    Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) abhanden gekommen oder diese unbrauchbar bzw. unleserlich geworden ist, müssen Sie dies unverzüglich melden und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen.

    Hinweis:
    Wird nach Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I die in Verlust geratene Bescheinigung wieder aufgefunden, muss der Halter oder der Eigentümer sie unverzüglich abgeben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Platz 16

    06842 Dessau-Roßlau

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 3


    Parkplatz: null
    Anzahl: 30
    Gebühren: ja

    Askanische Straße/ Höhe Stadtschwimmhalle

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Montag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Mittwoch 10.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 8.00 - 11.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0340 204-2035

    Fax: 0340 204-2936

    E-Mail: ordnungsamt@dessau-rosslau.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.08.2006 (von: Sabine Hennicke)

    Technisch geändert am 15.07.2024 (von: Krähe, Ronny)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Schriftlicher formgebundener Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde mit der Angabe der Halter- und Fahrzeugdaten.
      Der Antrag kann auch erst bei der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden.
    • Gültiger Personalausweis (keine Kopie) des Fahrzeughalters oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
      Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig 

    Zusätzlich bei Beschädigung:

    • Die beschädigte Zulassungsbescheinigung ist der Zulassungsbehörde vorzulegen. Es wird ein Ersatz ausgestellt.

    Zusätzlich bei Verlust:

    • Den noch vorhandenen Teil II der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief ).
    • Versicherung an Eides Statt (eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung der Zulassungsbehörde ist nicht ausreichend); ggf. Verlusterklärung.
    • Bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei.
    • Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Hauptuntersuchung (entfällt, wenn die erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war).
    • Prüfprotokoll der letzten noch nicht abgelaufenen Sicherheitsprüfung (wenn vorgeschrieben).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzlichen Kosten hinzukommen.: Gebühr 10.9 EUR

    Gebühr für die Abnahme einer Versicherung an Eides statt über den Verlust durch Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde: Gebühr 30.7 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 13.08.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Stichwörter

    Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzen, Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen, Fahrzeugschein ersetzen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)