Fahrerlaubnis - Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis beantragen
Beschreibung
Wenn Sie einen Dienstführerschein besitzen, können Sie diesen in eine allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Ansprechpartner
SG Fahrerlaubniswesen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1454
06217 Merseburg
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Merseburg, Freiligrathstraße
Linie:- Bus: Merseburg, Freiligrathstraße
- Haltestelle: Merseburg, Haekelstraße
Linie:- Bus: Merseburg, Haekelstraße
- Haltestelle: Merseburg, Haekelstraße
Linie:- Straßenbahn: Merseburg, Haekelstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 12:00 / 13:00 - 18:00 Uhr Mi: 09:00 - 12:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 / 13:00 - 15:00 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr Nutzen Sie bitte die Online-Terminreservierung.
Kontakt
Internet
Stichwörter
Führerschein, Fahrerlaubnis
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
- aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
- Führerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
- Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)
- Karteikartenauszug (von der erteilenden Behörde)
Wird die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt, sind zusätzlich Unterlagen erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
§ 27 FeV
Kosten
EUR 42,60
Für den Direktversand an Ihre Anschrift müssen Sie ebenfalls mit Kosten rechnen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt