Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

    Fahrerlaubnis - Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Dienstführerschein besitzen, können Sie diesen in eine allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Führerscheine

    Beschreibung

    Führescheinangelegenheiten

    Für die Erledigung von Führerscheinangelegenheiten vereinbaren Sie bitte einen Online-Termin. Für den jeweils aktuellen Tag werden ab 7:00 Uhr zusätzliche Termine, entsprechend der Kapazitäten, freigeschaltet.

    Bei Fragen zur Neuerteilung bei Entzug der Fahrerlaubnis wegen Auffälligkeiten  unter Einwirkung von berauschenden Mitteln oder wegen Überschreitung der Höhe an Punkten im Zentralen Führerscheinregister ( KBA) sowie Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten kontaktieren Sie bitte die E-Mail: fahrerlaubnis@landkreis-boerde.de

    Hier gelangen Sie zur Online-Terminreservierung für Führerscheinangelegenheiten

      Pflichtumtausch für Führerscheininhaber (Papierführerschein in EU-Kartenformat)

      Für Inhaber eines Papierführerscheines mit Ausstellung vor dem 31.12.1998 ist das Geburtsjahr des Inhabers ausschlaggebend. Für Personen, die im Besitz eines "Kartenführerscheines" sind, ist das Ausstellungsdatum für die vorgeschriebene Umtauschfrist relevant.

      Die Umtauschfristen in der Übersicht:

      Geburtsjahr / Inhaber von Papierführerscheinen / Ausstellungsdatum bis 31.12.1998

      vor 1953 Umtausch bis 19.01.2033
      1953 bis 1958 Umtausch bis 19.07.2022
      1959 bis 1964 Umtausch bis 19.01.2023
      1965 bis 1970 Umtausch bis 19.01.2024
      1971 oder später Umtausch bis 19.01.2025


      Ausstellungsjahr / Inhaber von Karten-Führerscheinen / Ausstellungsdatum ab 01.01.1999

      1999 bis 2001 Umtausch bis 19.01.2026
      2002 bis 2004 Umtausch bis 19.01.2027
      2005 bis 2007 Umtausch bis 19.01.2028
      2008 Umtausch bis 19.01.2029
      2009 Umtausch bis 19.01.2030
      2010 Umtausch bis 19.01.2031
      2011 Umtausch bis 19.01.2032
      2012 bis 18.01.2013 Umtausch bis 19.01.2033

       
      Gegen eine Gebühr von 5,10 Euro wird der fertige Führerschein auch nach Hause geschickt.

      Adresse

      Hausanschrift

      Bornsche Straße 2

      39340 Haldensleben

      Parkplätze

      • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
        Anzahl: 50  Gebühren: nein
      • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
        Anzahl: 10  Gebühren: nein

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

      Postfachadresse

      Postfach 10 01 53

      39331 Haldensleben

      Hausanschrift

      Triftstraße 9-10

      39387 Oschersleben (Bode)

      Parkplätze

      • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
        Anzahl: 50  Gebühren: nein
      • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
        Anzahl: 10  Gebühren: nein

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

      Kontakt

      Fax: +49 3904 7240-3670

      Telefon Festnetz: +49 3904 7240-3660

      E-Mail: strassenverkehr@landkreis-boerde.de

      Kontaktperson

      • Herr Domenik Siegmund (Sachgebietsleiter)

      Internet

      Bankverbindung

      Landkreis Börde

      Empfänger: Landkreis Börde

      IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

      BIC: NOLADE21HDL

      Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

      Version

      Technisch geändert am 23.07.2024

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de

      erforderliche Unterlagen

      Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle

      • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
      • Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
      • aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
      • Führerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
      • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)
      • Karteikartenauszug (von der erteilenden Behörde)

      Wird die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt, sind zusätzlich Unterlagen erforderlich.

      Rechtsgrundlage(n)

      § 27 FeV

      Kosten

      EUR 42,60

      Für den Direktversand an Ihre Anschrift müssen Sie ebenfalls mit Kosten rechnen.

      Gültigkeitsgebiet

      Sachsen-Anhalt

      Version

      Technisch geändert am 23.08.2023

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de