Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Zur Beantragung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.
Ansprechpartner
Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - SG 32.1 Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: PEP Prima Einkaufspark
Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montag   08:30 - 12:30 Uhr und  13:30 - 15:00 Uhr Dienstag   08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch   geschlossen Donnerstag   08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Freitag   08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3471 684-2004
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Kosten
- Gebührenordnung für Maßnahmen im StraßenverkehrDie Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022
Stichwörter
Übersetzung, Ausland, Wiener Abkommen, internationaler Führerschein, Pariser Abkommen, Internationaler Führerschein, international, Fahrerlaubnis, Führerschein, International