Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die  zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Zur Beantragung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - SG 32.1 Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kalistraße 11

    06406 Bernburg (Saale)

    Parkplatz: PEP Prima Einkaufspark
    Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Montag   08:30 - 12:30 Uhr und  13:30 - 15:00 Uhr Dienstag   08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch   geschlossen Donnerstag   08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Freitag   08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-2004

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-slk.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2023 (von: Pressel, Elke)

    Technisch geändert am 26.06.2024 (von: Pressel, Elke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
    • gültiger Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Kosten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Übersetzung, Ausland, Wiener Abkommen, internationaler Führerschein, Pariser Abkommen, Internationaler Führerschein, international, Fahrerlaubnis, Führerschein, International

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)