Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die  zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Zur Beantragung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.

    Ansprechpartner

    Burgenlandkreis - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Schönburger Straße 41

    06618 Naumburg (Saale)

    Hausanschrift

    Schönburger Straße 41

    06618 Naumburg (Saale)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
      Linie:
      • Bus: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
    • Haltestelle: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
      Linie:
      • Bus: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
    • Haltestelle: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
      Linie:
      • Bus: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03445 73-1599

    Telefon Festnetz: 03445 73-1515(Sekretariat)

    Telefon Festnetz: 03445 73-1505(Führerscheinstelle)

    Telefon Festnetz: 03445 73-1510(Kfz-Zulassungswesen)

    E-Mail: strassenverkehrsamt@blk.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Am Hauptsitz Schönburger Straße 41 in Naumburg befinden sich an allen Gebäuden Rollstuhlrampen. An der Außenstelle Am Stadtpark in Weißenfels befindet sich ein behindertengerechter Eingang im Hof. Die Außenstelle Neidschützer Straße in Naumburg ist für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich.

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
    • gültiger Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Kosten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    international, Ausland, Internationaler Führerschein, Fahrerlaubnis, internationaler Führerschein, Führerschein, Wiener Abkommen, Übersetzung, International, Pariser Abkommen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English