Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne einreichen

    Informationen, z.B. Ausbreitungsbetrachtungen, die für die Erstellung externer Notfallpläne erforderlich sind, müssen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.

    Beschreibung

    Als Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse sind Sie verpflichtet, der zuständigen Behörde die für die Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erforderlichen Informationen zu übermitteln. Ziel der Informationsübermittlung ist es, eine wirksame Gefahrenabwehr sicherzustellen, indem die interne und externe Alarm- und Gefahrenabwehrplanung ineinandergreifen. Deshalb sollte eine Zusammenarbeit zwischen Betreiber und den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden bereits bei der Erarbeitung und bei jeder Fortschreibung der internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erfolgen.

    Zwingend erforderlich ist eine Zusammenarbeit von Betreibern und Behörden für die Festlegung der außerbetrieblichen Gefährdungsbereiche.

    Nach der Aufstellung und jeder Fortschreibung ist der Inhalt der internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden mitzuteilen, soweit er für diese Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Im Rahmen der Zusammenarbeit sollte deshalb erörtert werden, welche Unterlagen im Einzelnen den Behörden im Hinblick auf ihre Aufgabenverteilung zugeleitet werden sollen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittenberg - Allgemeines Ordnungsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Di 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di 08:30 - 17:00 Uhr Mi 08:30 - 14:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03491 806-1703

    Fax: 03491 806-1791

    E-Mail: ordnungsamt@landkreis-wittenberg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

    Fristen

    Die Fristen für die Übermittlung der für die Erstellung der externen Notfallpläne erforderlichen Informationen durch den Betreiber ergeben sich aus der Störfall-Verordnung und betragen mindestens einen Monat vor Inbetriebnahme eines Betriebsbereichs oder vor Änderungen der Anlage oder der Tätigkeiten, auf Grund derer der Betriebsbereich unter den Anwendungsbereich der genannten Verordnung fällt. Oder wenn ein Betriebsbereich der unteren Klasse zu einem Betriebsbereich der oberen Klasse wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Notfallplanung, Alarm- und Gefahrenabwehrplan, Störfall-Verordnung, 12. BImSchV, Katastrophenschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English