Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne einreichen

    Informationen, z.B. Ausbreitungsbetrachtungen, die für die Erstellung externer Notfallpläne erforderlich sind, müssen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.

    Beschreibung

    Als Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse sind Sie verpflichtet, der zuständigen Behörde die für die Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erforderlichen Informationen zu übermitteln. Ziel der Informationsübermittlung ist es, eine wirksame Gefahrenabwehr sicherzustellen, indem die interne und externe Alarm- und Gefahrenabwehrplanung ineinandergreifen. Deshalb sollte eine Zusammenarbeit zwischen Betreiber und den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden bereits bei der Erarbeitung und bei jeder Fortschreibung der internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erfolgen.

    Zwingend erforderlich ist eine Zusammenarbeit von Betreibern und Behörden für die Festlegung der außerbetrieblichen Gefährdungsbereiche.

    Nach der Aufstellung und jeder Fortschreibung ist der Inhalt der internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden mitzuteilen, soweit er für diese Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Im Rahmen der Zusammenarbeit sollte deshalb erörtert werden, welche Unterlagen im Einzelnen den Behörden im Hinblick auf ihre Aufgabenverteilung zugeleitet werden sollen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Könnern

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06420 Könnern

    Öffnungszeiten

    Rathaus Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr persönlicher Termin nach individueller Absprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034691 5150

    Fax: 034691 515555

    E-Mail: info@stadt-koennern.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Salzlandkreis - 33 Fachdienst Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Karlsplatz 37

    06406 Bernburg (Saale)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bernburg (Saale), Karlsplatz
      Linie:
      • Bus: über mehrere Linien zu erreichen
    Hausanschrift

    33 Fachdienst Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst

    06400 Bernburg (Saale)

    Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis,33 Fachdienst Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bernburg (Saale), Karlsplatz
      Linie:
      • Bus: über mehrere Linien zu erreichen

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1340(Fachdienstleitung)

    Telefon Festnetz: +49 3925 299040(SG 33.1 - Integrierte Leitstelle)

    Fax: +49 3471 684-561112(SG 33.1 Integrierte Leitstelle)

    Fax: +49 3471 684-561112(SG 33.8 Vorbeugender Brandschutz)

    Fax: +49 3471 684-551340(Fachdienstleitung)

    Fax: +49 3471 684-2739(SG 33.7 Feuerwehrtechnische Zentrale)

    Fax: +49 3471 684-561112(SG 33.2 Katastrophenschutz und Rettungsdienst)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1340(SG 33.2 Katastrophenschutz und Rettungsdienst)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1340(SG 33.8 Vorbeugender Brandschutz)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1070(SG 33.7 Feuerwehrtechnische Zentrale)

    E-Mail: bkr@kreis-slk.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Standort der Ausländerbehörde des Fachdienst Brand-, Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Ordnungsangelegenheiten in Bernburg (Saale), Friedensallee 25, ist mit einem Fahrstuhl und rollstuhlgerecht ausgestattet.

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

    Fristen

    Die Fristen für die Übermittlung der für die Erstellung der externen Notfallpläne erforderlichen Informationen durch den Betreiber ergeben sich aus der Störfall-Verordnung und betragen mindestens einen Monat vor Inbetriebnahme eines Betriebsbereichs oder vor Änderungen der Anlage oder der Tätigkeiten, auf Grund derer der Betriebsbereich unter den Anwendungsbereich der genannten Verordnung fällt. Oder wenn ein Betriebsbereich der unteren Klasse zu einem Betriebsbereich der oberen Klasse wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Notfallplanung, Alarm- und Gefahrenabwehrplan, 12. BImSchV, Katastrophenschutz, Störfall-Verordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English