Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne einreichen

    Informationen, z.B. Ausbreitungsbetrachtungen, die für die Erstellung externer Notfallpläne erforderlich sind, müssen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.

    Beschreibung

    Als Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse sind Sie verpflichtet, der zuständigen Behörde die für die Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erforderlichen Informationen zu übermitteln. Ziel der Informationsübermittlung ist es, eine wirksame Gefahrenabwehr sicherzustellen, indem die interne und externe Alarm- und Gefahrenabwehrplanung ineinandergreifen. Deshalb sollte eine Zusammenarbeit zwischen Betreiber und den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden bereits bei der Erarbeitung und bei jeder Fortschreibung der internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erfolgen.

    Zwingend erforderlich ist eine Zusammenarbeit von Betreibern und Behörden für die Festlegung der außerbetrieblichen Gefährdungsbereiche.

    Nach der Aufstellung und jeder Fortschreibung ist der Inhalt der internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden mitzuteilen, soweit er für diese Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Im Rahmen der Zusammenarbeit sollte deshalb erörtert werden, welche Unterlagen im Einzelnen den Behörden im Hinblick auf ihre Aufgabenverteilung zugeleitet werden sollen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Oschersleben (Bode) - Öffentliche Ordnung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100252

    39382 Oschersleben (Bode)

    Hausanschrift

    Markt 1

    39387 Oschersleben (Bode)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Brauwinkel
      Anzahl: 60  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Lindenstr.
      Anzahl: 100  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Markt
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Lindenstr.
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Hackelberg
      Anzahl: 100  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Markt
      Anzahl: 30  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Oschersleben (Bode), ZOB, 600m
      Linie:
      • Bus: 600, 603, 651, 653, 654, 655, 656, 657, 658
    • Haltestelle: Oschersleben (Bode), ZOB, 600m
      Linie:
      • Bus: 668, 669
    • Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
      Linie:
      • Regionalbahn: HEX 328 (Magdeburg - Halberstadt - Blankenburg)
    • Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
      Linie:
      • Regionalbahn: HBX 260.5 (Berlin-Magdeburg-Halberstadt-Wernigerode-Goslar/Thale)
    • Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
      Linie:
      • Regionalbahn: HEX 315 (Magdeburg - Halberstadt -Thale)
    • Haltestelle: Oschersleben (Bode), Hackelberg, 200m
      Linie:
      • Bus: 669

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03949 912-351

    Telefon Festnetz: 03949 912-151

    E-Mail: ordnungsabteilung@oscherslebenbode.de

    Internet

    Formulare

    Hausnummernantrag/Hausnummernbestätigung

    Weitere Informationen

    Klingel für Rollstuhlfahrer am Haupteingang vorhanden. Behinderten-WC vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 04.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Oschersleben (Bode) - Ordnung und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    39387 Oschersleben (Bode)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Brauwinkel
      Anzahl: 60  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Markt
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Markt
      Anzahl: 30  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Hackelberg
      Anzahl: 100  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Lindenstr.
      Anzahl: 100  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Lindenstr.
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
      Linie:
      • Regionalbahn: HBX 260.5 (Berlin-Magdeburg-Halberstadt-Wernigerode-Goslar/Thale)
    • Haltestelle: Oschersleben (Bode), ZOB, 600m
      Linie:
      • Bus: 668, 669
    • Haltestelle: Oschersleben (Bode), Hackelberg, 200m
      Linie:
      • Bus: 669
    • Haltestelle: Oschersleben (Bode), ZOB, 600m
      Linie:
      • Bus: 600, 603, 651, 653, 654, 655, 656, 657, 658
    • Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
      Linie:
      • Regionalbahn: HEX 315 (Magdeburg - Halberstadt -Thale)
    • Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
      Linie:
      • Regionalbahn: HEX 328 (Magdeburg - Halberstadt - Blankenburg)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 100252

    39382 Oschersleben (Bode)

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03949 912-306

    Telefon Festnetz: 03949 912-126

    E-Mail: ordnungsamt@oscherslebenbode.de

    Kontaktperson

    • Herr Ludwig (Fachbereichsleiter)

    Internet

    Formulare

    Hausnummernantrag/Hausnummernbestätigung

    Weitere Informationen

    Klingel für Rollstuhlfahrer am Haupteingang vorhanden. Behinderten-WC vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 04.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit

    Beschreibung

    Allgemeine Gefahrenabwehr

    • Kampfmittel und Fundmunition
    • Versammlungsrecht
    • Jugendschutz

    Gewerbeangelegenheiten

    • § 30 GewO Privatkrankenanstalten
    • § 34f GewO Finanzanlagenvermittler
    • § 34h GewO Honorar-Finanzanlagenberater
    • § 34i GewO Immobiliendarlehensvermittler
    • § 69 GewO Festsetzen von Messen, Ausstellungen und Großmärkten

    Jagd-und Fischereiwesen
    Personenstandswesen und Namensrecht

    Schornsteinfegerwesen
    Schwarzarbeit
    Waffen- und Sprengstoffrecht
    Fachaufsicht über die Kommunen im allgemeinen und speziellen Gefahrenabwehrrecht

    Leistungen

    • Anmeldung Veranstaltung
    • Anzeige Ordnungswidrigkeiten bei Schwarzarbeit
    • Befahrerlaubnis Landschaftsschutzgebiet
    • Fischereischein
    • Fischerprüfung
    • Gaststättenbetrieb - Anordnungen erlassen (nachträglich)
    • Gaststättenbetrieb - Außengastronomie erlauben (Sondernutzung)
    • Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
    • Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
    • Gewerbsmäßige Hundehaltung erlauben
    • Jagdangelegenheiten
    • Jagdschein
    • Kampfmittelbeseitigung
    • Ladenöffnungszeiten
    • Namensänderung
    • Ordnungswesen
    • Schießstätte Betrieb - Erlaubnis
    • Schornsteinfegerwesen
    • Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
    • Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
    • Versammlungen - Anmeldung von öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen unter freiem Himmel
    • Waffenbesitzkarte
    • Waffenbesitzkarte für Waffen- und Munitionssachverständige
    • Waffenhandel gewerbsmäßig - Erlaubnis
    • Waffenhandel: Fachkundeprüfung abnehmen
    • Waffenschein ausstellen
    • Waffentransport - Erlaubnis

    Adresse

    Hausanschrift

    Bornsche Straße 2

    39340 Haldensleben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4243

    Fax: +49 3904 7240-54291

    E-Mail: ordnung-sicherheit@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Formulare

    Hausnummernantrag/Hausnummernbestätigung

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

    Fristen

    Die Fristen für die Übermittlung der für die Erstellung der externen Notfallpläne erforderlichen Informationen durch den Betreiber ergeben sich aus der Störfall-Verordnung und betragen mindestens einen Monat vor Inbetriebnahme eines Betriebsbereichs oder vor Änderungen der Anlage oder der Tätigkeiten, auf Grund derer der Betriebsbereich unter den Anwendungsbereich der genannten Verordnung fällt. Oder wenn ein Betriebsbereich der unteren Klasse zu einem Betriebsbereich der oberen Klasse wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Notfallplanung, Alarm- und Gefahrenabwehrplan, 12. BImSchV, Katastrophenschutz, Störfall-Verordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English