Aufnahme am Gymnasium anmelden
Informieren Sie sich hier über die Aufnahme an das Gymnasium.
Beschreibung
Im Gymnasium werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. Schuljahrganges unterrichtet. Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung und schließt mit dem Abitur ab. Dies berechtigt bundesweit zum Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen oder auch eine vergleichbare berufliche Ausbildung aufzunehmen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die Ihr Kind derzeit besucht.
Ansprechpartner
Landkreis Mansfeld-Südharz - Schul- und Sportamt (mit Amt für Ausbildungsförderung)
Aktuelles
Im Haupthaus (Haus 1) der Kreisverwaltung in Sangerhausen an der Bürgerinformation melden. Dort sind Lift und Sprechanlage vorhanden. Die/der Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Bürgerinformation wird dann den entsprechenden Ansprechpartner des Schul- und Sportamtes kontaktieren. Amtsleiterin: Frau Christin Hachmeister-Hübner
Beschreibung
Leiterin des Schul- und Sportamtes ist Christin Hachmeister-Hübner.
Mail: chachmeister-huebner@lkmsh.de
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz Kreisverwaltung (an der Mammuthalle)
Gebühren: nein
Parkplatz: Besucherparkplatz Kreisverwaltung (an der Mammuthalle)
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz auf dem Hof des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Sangerhausen, Bahnhof
Bus: Sangerhausen, Bahnhof
Sangerhausen, Bahnhof
Regionalbahn: Sangerhausen, Bahnhof
Sangerhausen, Hüttenstr.
Bus: Sangerhausen, Hüttenstr.
Sangerhausen, Kreisverwaltung
Bus: Sangerhausen, Kreisverwaltung
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: christin.hachmeister-huebner@lkmsh.de
Telefon Festnetz: +49 3464 535-3200
Fax: +49 3464 535-3290
Landesgymnasium für Musik, Wernigerode
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
Salzbergstraße 43
38855 Wernigerode
Telefon: +49 (0)3943 2678140
E-Mail: internat@landesgymnasium.de
Elternrat des Landesgymnasiums für Musik
E-Mail: eltern@landesgymnasium.de
Rundfunk-Jugendchor Wernigerode
E-Mail: chorleiter@rundfunk-jugendchor.de
Telefon: +49(0)3943 2678132
Mädchenchor Wernigerode
E-Mail: chorleitung-mcw@gmx.de
Telefon; +49(0)3943 2678122
Kinderchor 7/8 und Kinderchor 5/6
E-Mail: kinderchor@landesgymnasium.de
Telefon: +49(0)3943 267810
Förderverein Landesgymnasium für Musik Wernigerode e.V.
Telefon: +49(0)3943 267810
E-Mail: fverein@landesgymnasium.de
Soweit nicht anders angegeben:
c/o Landesgymnasium für Musik Wernigerode
Kanzleistraße 4
38855 Wernigerode
Gymnasium "Wilhelm und Alexander von Humboldt" Hettstedt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: kontakt@gym-markt.bildung-lsa.de
Telefon Festnetz: 03476 851106
Telefon Festnetz: 03476 812152
Fax: 03476 812472
Ministerium für Bildung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7777
E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag der Personensorgeberechtigten
- Formular zur Schullaufbahnerklärung
Voraussetzungen
Beim Wechsel von der Grundschule in das Gymnasium:
- Erfolgreicher Besuch der Grundschule
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Gymnasium | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- § 34 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Wahl und Wechsel des Bildungsweges | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- Sek I-Üg-VO Landesnorm Sachsen-Anhalt | Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO) vom ... | gültig ab: 01.08.2004
Verfahrensablauf
Beim Wechsel von der Grundschule in das Gymnasium:
- Sie werden individuell zur weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes beraten.
- Mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erhalten Sie die Schullaufbahnempfehlung und das Formular zur Schullaufbahnerklärung.
- Zur Anmeldung am Gymnasium muss die ausgefüllte Schullaufbahnerklärung an der Grundschule abgegeben werden.
Die Verteilung auf ein Gymnasium erfolgt durch den Schulträger.
Fristen
Die Schullaufbahnerklärung ist fristgerecht an der derzeit besuchten Grundschule abzugeben. Der Termin wird mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses/Schullaufbahnerklärung bekanntgegeben.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Der Wechsel von einer weiterführenden Schule in das Gymnasium ist in der Leistungsbeschreibung „Wechsel in eine andere Schulart beantragen“ beschrieben.
Weitere Informationen zum Gymnasium finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 18.08.2020
Stichwörter
Schularten, Schulpflicht, Gymnasium, Schule