Aufnahme am Gymnasium anmelden
Informieren Sie sich hier über die Aufnahme an das Gymnasium.
Beschreibung
Im Gymnasium werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. Schuljahrganges unterrichtet. Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung und schließt mit dem Abitur ab. Dies berechtigt bundesweit zum Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen oder auch eine vergleichbare berufliche Ausbildung aufzunehmen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die Ihr Kind derzeit besucht.
Ansprechpartner
Landesgymnasium für Musik, Wernigerode
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
Salzbergstraße 43
38855 Wernigerode
Telefon: +49 (0)3943 2678140
E-Mail: internat@landesgymnasium.de
Elternrat des Landesgymnasiums für Musik
E-Mail: eltern@landesgymnasium.de
Rundfunk-Jugendchor Wernigerode
E-Mail: chorleiter@rundfunk-jugendchor.de
Telefon: +49(0)3943 2678132
Mädchenchor Wernigerode
E-Mail: chorleitung-mcw@gmx.de
Telefon; +49(0)3943 2678122
Kinderchor 7/8 und Kinderchor 5/6
E-Mail: kinderchor@landesgymnasium.de
Telefon: +49(0)3943 267810
Förderverein Landesgymnasium für Musik Wernigerode e.V.
Telefon: +49(0)3943 267810
E-Mail: fverein@landesgymnasium.de
Soweit nicht anders angegeben:
c/o Landesgymnasium für Musik Wernigerode
Kanzleistraße 4
38855 Wernigerode
Ministerium für Bildung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7777
E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag der Personensorgeberechtigten
- Formular zur Schullaufbahnerklärung
Voraussetzungen
Beim Wechsel von der Grundschule in das Gymnasium:
- Erfolgreicher Besuch der Grundschule
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Gymnasium | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- § 34 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Wahl und Wechsel des Bildungsweges | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- Sek I-Üg-VO Landesnorm Sachsen-Anhalt | Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO) vom ... | gültig ab: 01.08.2004
Verfahrensablauf
Beim Wechsel von der Grundschule in das Gymnasium:
- Sie werden individuell zur weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes beraten.
- Mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erhalten Sie die Schullaufbahnempfehlung und das Formular zur Schullaufbahnerklärung.
- Zur Anmeldung am Gymnasium muss die ausgefüllte Schullaufbahnerklärung an der Grundschule abgegeben werden.
Die Verteilung auf ein Gymnasium erfolgt durch den Schulträger.
Fristen
Die Schullaufbahnerklärung ist fristgerecht an der derzeit besuchten Grundschule abzugeben. Der Termin wird mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses/Schullaufbahnerklärung bekanntgegeben.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Der Wechsel von einer weiterführenden Schule in das Gymnasium ist in der Leistungsbeschreibung „Wechsel in eine andere Schulart beantragen“ beschrieben.
Weitere Informationen zum Gymnasium finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 18.08.2020
Stichwörter
Schularten, Schulpflicht, Gymnasium, Schule