Abfallgebühr zahlen
Beschreibung
Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Mansfeld-Südharz - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Mansfeld-Südharz
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof Klosterplatz
Linie:- Bus: Busbahnhof Klosterplatz
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 bis 15:00 Uhr Dienstag: 08:30 bis 17:30 Uhr Mittwoch: keine Sprechzeit Donnerstag: 08:30 bis 15:00 Uhr Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt