Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr zahlen

    Beschreibung

    Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mansfeld-Südharz - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Mansfeld-Südharz

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Fischer-Straße 13

    06295 Eisleben

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Klosterplatz
      Linie:
      • Bus: Busbahnhof Klosterplatz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 bis 15:00 Uhr Dienstag: 08:30 bis 17:30 Uhr Mittwoch: keine Sprechzeit Donnerstag: 08:30 bis 15:00 Uhr Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3475 613-300

    Fax: +49 3475 613-333

    E-Mail: eaw@abfallwirtschaft-msh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English