Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr zahlen

    Beschreibung

    Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (ewi)

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunschweiger Straße 87/88

    38820 Halberstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03941 6880-0

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi)

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunschweiger Straße 87-88

    38820 Halberstadt

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Dienstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 13:30 - 17:30 Uhr Freitag: 8:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03941 6880 0

    Fax: 03941 6880 22

    E-Mail: info@enwi-hz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de