Abfallgebühr zahlen
Beschreibung
Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Hinweise für Halle (Saale): Abfall, Personenfreistellung
Eine Person hält sich mindestens 12 Monate nicht in ihrem Wohngrundstück auf, kann jedoch den Wohnsitz nicht abmelden (z. B. Auslandsaufenthalt oder Heimaufenthalt). Diese Person kann von der Abfallgebühr befreit werden.
Eine Person hält sich mindestens 12 Monate nicht in ihrem Wohngrundstück auf, kann jedoch den Wohnsitz nicht abmelden (z. B. Auslandsaufenthalt oder Heimaufenthalt). Diese Person kann von der Abfallgebühr befreit werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Team Abfallentsorgung
Beschreibung
Gehört zu: Abteilung Umweltmanagement und Service > Fachbereich Umwelt > Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt
Leitung: Ina Voigt
Aufgaben:
- Durchsetzung der Einhaltung der Bestimmungen der Abfallwirtschaftssatzung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: nach Vereinbarung Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi: nach Vereinbarung Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2214655
Telefon Festnetz: +49 345 2214685
Telefon Festnetz: +49 345 2214695
Fax: +49 345 2214667
E-Mail: abfallberatung@halle.de
Formulare
Antrag auf Ratenzahlung Abfallgebühren
SEPA-Lastschriftmandat für Abfallgebühren
Antrag auf Freistellung von der Personengebühr
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Halle (Saale): Abfall, Personenfreistellung
- Telefonnummer für Rückfragen angeben
- Studien- oder Arbeitsbescheinigung, Einberufungsbescheid o. Ä.
Für den Antrag ist ein Nachweis über den auswärtigen Aufenthalt sowie eine melderechtlich gedeckte Begründung für den angemeldeten Wohnsitz erforderlich.
- Telefonnummer für Rückfragen angeben
- Studien- oder Arbeitsbescheinigung, Einberufungsbescheid o. Ä.
Für den Antrag ist ein Nachweis über den auswärtigen Aufenthalt sowie eine melderechtlich gedeckte Begründung für den angemeldeten Wohnsitz erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Halle (Saale): Abfall, Personenfreistellung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Halle (Saale): Abfall, Personenfreistellung
Veranlagungsänderungen erfolgen gemäß der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Halle (Saale) zum nächsten Monatsersten, sofern die Änderung mindestens 4 Wochen vorher beantragt wird.
Veranlagungsänderungen erfolgen gemäß der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Halle (Saale) zum nächsten Monatsersten, sofern die Änderung mindestens 4 Wochen vorher beantragt wird.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Halle (Saale): Abfall, Personenfreistellung
Vor Ablauf des Freistellungszeitraumes kann die Freistellung jeweils bis zu 12 Monaten kostenfrei verlängert werden.
Vor Ablauf des Freistellungszeitraumes kann die Freistellung jeweils bis zu 12 Monaten kostenfrei verlängert werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Halle (Saale): Abfall, Personenfreistellung
19,00 EUR pro Antrag (Bezahlung per Gebührenbescheid)
19,00 EUR pro Antrag (Bezahlung per Gebührenbescheid)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt