Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr zahlen

    Beschreibung

    Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Hinweise für Halle (Saale): Abfall, Personenfreistellung

    Eine Person hält sich mindestens 12 Monate nicht in ihrem Wohngrundstück auf, kann jedoch den Wohnsitz nicht abmelden (z. B. Auslandsaufenthalt oder Heimaufenthalt). Diese Person kann von der Abfallgebühr befreit werden.

    Eine Person hält sich mindestens 12 Monate nicht in ihrem Wohngrundstück auf, kann jedoch den Wohnsitz nicht abmelden (z. B. Auslandsaufenthalt oder Heimaufenthalt). Diese Person kann von der Abfallgebühr befreit werden.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Team Abfallentsorgung

    Beschreibung

    Gehört zu:  Abteilung Umweltmanagement und Service > Fachbereich Umwelt > Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt

    Leitung: Ina Voigt

    Aufgaben: 

    • Durchsetzung der Einhaltung der Bestimmungen der Abfallwirtschaftssatzung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustädter Passage 18

    06122 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: nach Vereinbarung Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi: nach Vereinbarung Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2214655

    Telefon Festnetz: +49 345 2214685

    Telefon Festnetz: +49 345 2214695

    Fax: +49 345 2214667

    E-Mail: abfallberatung@halle.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018

    Technisch geändert am 05.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Halle (Saale): Abfall, Personenfreistellung

    • Telefonnummer für Rückfragen angeben
    • Studien- oder Arbeitsbescheinigung, Einberufungsbescheid o. Ä.

    Für den Antrag ist ein Nachweis über den auswärtigen Aufenthalt sowie eine melderechtlich gedeckte Begründung für den angemeldeten Wohnsitz erforderlich.

    • Telefonnummer für Rückfragen angeben
    • Studien- oder Arbeitsbescheinigung, Einberufungsbescheid o. Ä.

    Für den Antrag ist ein Nachweis über den auswärtigen Aufenthalt sowie eine melderechtlich gedeckte Begründung für den angemeldeten Wohnsitz erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Halle (Saale): Abfall, Personenfreistellung

    Veranlagungsänderungen erfolgen gemäß der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Halle (Saale) zum nächsten Monatsersten, sofern die Änderung mindestens 4 Wochen vorher beantragt wird.

    Veranlagungsänderungen erfolgen gemäß der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Halle (Saale) zum nächsten Monatsersten, sofern die Änderung mindestens 4 Wochen vorher beantragt wird.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Halle (Saale): Abfall, Personenfreistellung

    Vor Ablauf des Freistellungszeitraumes kann die Freistellung jeweils bis zu 12 Monaten kostenfrei verlängert werden. 

    Vor Ablauf des Freistellungszeitraumes kann die Freistellung jeweils bis zu 12 Monaten kostenfrei verlängert werden. 

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Halle (Saale): Abfall, Personenfreistellung

    19,00 EUR pro Antrag (Bezahlung per Gebührenbescheid)

    19,00 EUR pro Antrag (Bezahlung per Gebührenbescheid)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 28.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020