Veranstaltung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie diese in der Regel bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anzeigen und unter bestimmten Bedingungen genehmigen lassen. Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meist ist das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weida-Land - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Fax: 034771 900-50
Kontaktperson
Herr Ralf Dubb
Telefon Festnetz: 034771 90056
E-Mail: ralf.dubb@vg-weida-land.de
Internet
Weitere Informationen
Kosten
Die Genehmigung einer Veranstaltung ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind regional unterschiedlich.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt